Rückzahlung von Leistungen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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txl1969
Beiträge: 1
Registriert: 20.12.2007 12:12

Rückzahlung von Leistungen

Beitrag von txl1969 »

Hallo,
ich habe eine Frage, die vielleicht ähnlich bereits gestellt wurde. Allerdings habe ich keine Antworten auf meine Frage gefunden.

Meine Situation ist so:
Ich beziehe seit 30.06.2007 ALG2. Vorher war ich selbstständig und habe aus der selbstständigen Tätigkeit auch nach diesem Datum Einkünfte, die den Förderungssatz weit übersteigen, erziehlt. Da mein Auftraggeber unzuverlässig war, habe ich nicht mit dem Geld gerechnet und weiss auch, dass ich das angeben und zurückzahlen muss.

Wie wird die Rückzahlung berechnet?
(Ich habe insgesamt 4 Rechnungen gestellt, von denen 2 in einem Monat überwiesen wurden.)
Werden die Einkünfte monatlich gegegerechnet, muss ich also für 2 Rechnungen in einem Monat lediglich die ALG2 Bezüge zurückzuahlen?

Ich habe parallel erhebliche Steuerschulden und einen Teil der selbsständigen Einkünfte zur Begleichung dieser Schulden eingestzt.
Kann davon etwas angerechnet werden, um die Rückzahlungssumme zu minimieren?

Kann ich für die Rückzahlung Ratenzahlung beantragen und welch Höhe ist akzeptabel?

Ich hoffe, mein Problem ist deutlich geworden. Ich würde mich über Antworten freuen.
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