Komplizirte Frage für eine Bekannte

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Corica
Beiträge: 533
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Komplizirte Frage für eine Bekannte

Beitrag von Corica »

Bin am 3.3.2006 umgezogen in eine neue Wohnung.
Bekomme ALG 2. Nun habe ich eine Rückerstattung
bei der Jahresrechnung für 2006 in meiner neuen
Wohnung bekommen, 340€ wurde gleich von der ARGE
Abgezogen.
Ich habe ein Kind und hatte Mutterschutz bis Oktober
2007. Nun bekomme ich ALG 1.
Nun bekam ich die Jahresrechnung für die alte Wohnung.
Und muß 280 € nachzahlen, zu dieser zeit habe ich noch
ALG 2 bezogen. Ich habe das beim Amt eingereicht, wurde
Abgelehnt, da ich jetzt ALG 1 beziehe.
Ich habe Widerspruch eingelegt, wurde abgelehnt.

Das Guthaben haben sie abgezogen, aber die Nachzahlung
Von der alten Wohnung wollen sie nicht bezahlen.

Was soll sie jetzt machen ??????

Mfg Dieter
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

ist absolut ungerecht! Meine Antwort wäre: Anwalt und Klage beim SG. Wenn ein Widerspruch schon mal abgelehnt wurde bleibt einem nur noch dieser Weg und wenns mir persönlich passieren würde, würde ich mich beim Anwalt erkundigen ob das bei Gericht durchgeht.
Gruß buxi
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Das ist nicht unrecht!

Das Guthaben floss zu einem Zeitpunkt des ALG 2 Bezuges zu, ist also anzurechnen. Je nach damaliger Gesetzeslage als Einkommen oder als Abzug von der Miete.

Und jetzt die Nachzahlung kam zu einem Zeitpunkt, wo keine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Gem. § 7 SGB II werden Leistungen nach dem SGB II aber nur an Hilfebedürftige geleistet.

Umgedreht würde ein Guthaben, welches dann noch aus einer Zeit des ALG 2 Bezuges (teilweise) stammen würde, auch nicht ans Amt zu zahlen sein. Das könnte sie genauso behalten.

Einer Klage messe ich keinen Erfolg bei.

Henry
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Also eine Klage würde ich nicht erfolgreich sehen weil:

Das Guthaben wurde ausgezahlt als Sie noch ALG II bekommen hat.

Die Nachzahlungaufforderung bekommt Sie aber zu einen Zeitpunkt wo Sie nicht mehr ALG II bekommt, daher kan Sie laut SGB II 7 nichts mehr bekommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

ups da war Henry schneller :D :D :D
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
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Beitrag von Corica »

DjTermi hat geschrieben:Also eine Klage würde ich nicht erfolgreich sehen weil:

Das Guthaben wurde ausgezahlt als Sie noch ALG II bekommen hat.

Die Nachzahlungaufforderung bekommt Sie aber zu einen Zeitpunkt wo Sie nicht mehr ALG II bekommt, daher kan Sie laut SGB II 7 nichts mehr bekommen.
Danke
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