Hi,
Ich habe im November ALG2 beantragt und möchte mir eine Wohnung suchen.
1) Wie gehe ich da vor?
Soll ich erst einen Mietvertrag machen und dann Mietkosten beantragen?
Oder umgekehrt?
Und wie schaut es mit der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Amtes aus, das ich nicht in Mietverzug komme?
2) Ganz wichtig!! Wie schaut es mit Kaution und Kautage aus?
Wohnungsgeld beantragen Step-by-Step
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
wie ist denn deine derzeitige Situation, dass Du ALG II beantragen musst ?
wie ist denn deine derzeitige Situation, dass Du ALG II beantragen musst ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Ralf Hagelstein
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Ich bin 33 und Wohn mit meiner Omi zusammen in einer Wohnung!!Ralf Hagelstein hat geschrieben:Wo wohnst Du denn jetzt und wie alt bist Du?
Hab schon eine Anwort gefunden:
Demnach muss ich mir erstmal ein paar Angebote holen und mit denen gehe ich zur Arge...?Wer eine Wohnung sucht, besorgt sich erstmal einige Angebote.
Sie sollten sich natürlich schon an den örtlichen Vorgaben halten.
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30
mit diesen Angeboten, gehen sie denn zu ihrem zuständigen Arbeitsamt und legen diese vor, in der "Regel" bekommen sie sofort bescheid ob sie die Wohnung nehmen können oder nicht.
Kaution,Genossenschaftsanteile:
Kautionen sowie Genossenschaftsanteile zahlt die Bundesagentur nicht.
Es gibt jedeglich die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens.
Das Arbeitsamt "kann" muss ihn aber nicht gewähren.
Umzug:
Das Arbeitsamt zahlt nur einen Umzug, wenn es sich um einen "arbeitsbedigten" Umzugs handelt
Genau so ist es Richtig ! Verstehe uns nicht falsch wenn wir so hinterher gefragt haben, aber so können wir besser raus finden was Du machen musst.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
