Betriebskosten Nachzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Confused
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Betriebskosten Nachzahlung

Beitrag von Confused »

Ich weiss es ist sicher der 100000ste Thread zu diesem Thema, aber ich bin total geschockt und weiss echt grad nicht was ich machen soll

Meine Stadtwerke Abrechnung kam und ich muss 1102 Euro nachzahlen

Da ich erst im Februar in die Wohnung gezogen bin und mich drüber gefreut habe das die Nebenkosten nur 100 Euro, d.h. 49 für Gas und 51 für Strom betragen und auch meine Bitte an die Stastwerke mich lieber etwas höher einzustufen mit der Aussage ach warten sie doch erstmal ab abgetan wurde hab ich monatlich nur 100 euro gezahlt.

Der Jahresverbrauch für Strom ist 1370 Euro und Gas 545 Euro.

Wobei ich auch noch sagen muss das wir im Bad, im WC und in einem wirklich grossen Flur ( 700 x 200 cm ) keine Gas-Heizung haben sondern das mit so einem Storm Radiator beheizen müssen. Im Wohnzimmer habe ich keine Tür so das die Heizungen quasi auch noch den Flur mit beheizen, da kommt nur fast nichts an da die Fenster undicht sind und in der Scheibe in der Wohnungstür ein grosser Riss ist.

davon abgesehen haben wir eine wirklich tolle Wohnung *traurigguck*

Ich zahle von der vorherigen Wohnung noch immer 100 Euromonatlich an die Stadtwerke für die endabrechnung, und ich weiss echt nicht was ich nun machen soll *heul* die ARGE wird ja sicherlich die Kosten der Abrechnung JETZT genausowenig übernehmen wie die von der letzten, dann sitze ich sicher bald ohne Strom etc da.

Als erstes werde ich jetzt natürlich meinen Vermieter anrufen und um beseitigung der Mängel bitten

Hat jmd eine Idee wie ich meinen SB dazu bringe die Abrechnung zu übernehmen ?

lg

C.
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Sieht mau aus. Die Heizkostenabrechnung kannst du ja einrechnen, aber Strom ist eigentlich im Regelsatz enthalten. So einfach übernimmt die ARGE da nix. Du hättest schon längst den Vermieter anmahnen müssen, dass er bewohnbare Verhältnisse herstellt, die Tür repariert oder im Wohnzimmer eine neue einsetzt etc.!

Und bzgl. des Stromes musst du auch hier erstmal versuchen, dich ohne das Amt mit dem Stromversorger zu einigen, die ARGE ist ja nunmal keine Bank, wo man nach Gusto Darlehen erhält. Ggf. hat der Stromversorger auch einen Vorkassenzähler "im Angebot". Manche Gerichte verweisen bei Klage wegen Darlehensablehnung sogar schon darauf, dass der Wechsel des Stromanbieters eine Selbsthilfemöglichkeit ist usw.

Henry
Confused
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Beitrag von Confused »

Henry01 hat geschrieben:Sieht mau aus. Die Heizkostenabrechnung kannst du ja einrechnen, aber Strom ist eigentlich im Regelsatz enthalten. So einfach übernimmt die ARGE da nix. Du hättest schon längst den Vermieter anmahnen müssen, dass er bewohnbare Verhältnisse herstellt, die Tür repariert oder im Wohnzimmer eine neue einsetzt etc.!

Und bzgl. des Stromes musst du auch hier erstmal versuchen, dich ohne das Amt mit dem Stromversorger zu einigen, die ARGE ist ja nunmal keine Bank, wo man nach Gusto Darlehen erhält. Ggf. hat der Stromversorger auch einen Vorkassenzähler "im Angebot". Manche Gerichte verweisen bei Klage wegen Darlehensablehnung sogar schon darauf, dass der Wechsel des Stromanbieters eine Selbsthilfemöglichkeit ist usw.

Henry
hab da schon was gefunden
Der Leitsatz des Urteils lautet wörtlich: „In der monatlichen Regelleistung von 345,- Euro sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten. Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag ist als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren."

Demnach müssen auch Stromnachzahlungen, die sich aufgrund dieser Eckregelsatzregelung ergeben, entgegen der jetzigen Bearbeitungsweise der ALG-II -Leistungsträger nicht als Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II ausgeglichen, sondern als Kosten der Unterkunft, die in „angemessener Höhe” vom Amt übernommen werden müssen, abgegolten werden !

Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Quelle
buxi
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Beitrag von buxi »

bist Du mit Genehmigung der Arge in diese Wohnung eingezogen?

Stromkosten sind eigentlich im Regelsatz enthalten, aber wie sieht das aus, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Badezimmer und WC zu beheizen???? Ich denke, dann fällt ein Teil der Stromkosten auch zu den KDU-Heizkosten.

Und nun zum Urteil: Ich habe auch auf Grund dieses Urteilds Klage beim SG laufen. Ein Verhandlungstermin wird es aber erst im 1. Quartal/08 geben. Bei mir handelt es sich aber um den normalen Stromverbrauch für einen 2 Personenhaushalt mit 52 Euro monatlich.

Bei Dir ists eine enorme Höhe die sich natürlich durchs Heizen erklärt. Daher nun wieder die Frage, hatte die Arge den Umzug in Deine neue Wohnung genehmigt?, dann muß sie m.E. auch die "Heizstromkosten" anteilmäßig als KDU anerkennen und übernehmen.
Gruß buxi
Confused
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Beitrag von Confused »

buxi hat geschrieben:bist Du mit Genehmigung der Arge in diese Wohnung eingezogen?

Stromkosten sind eigentlich im Regelsatz enthalten, aber wie sieht das aus, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Badezimmer und WC zu beheizen???? Ich denke, dann fällt ein Teil der Stromkosten auch zu den KDU-Heizkosten.

Und nun zum Urteil: Ich habe auch auf Grund dieses Urteilds Klage beim SG laufen. Ein Verhandlungstermin wird es aber erst im 1. Quartal/08 geben. Bei mir handelt es sich aber um den normalen Stromverbrauch für einen 2 Personenhaushalt mit 52 Euro monatlich.

Bei Dir ists eine enorme Höhe die sich natürlich durchs Heizen erklärt. Daher nun wieder die Frage, hatte die Arge den Umzug in Deine neue Wohnung genehmigt?, dann muß sie m.E. auch die "Heizstromkosten" anteilmäßig als KDU anerkennen und übernehmen.
Gruß buxi
ja hatte die ARGE genehmigt
buxi
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Beitrag von buxi »

Das ist ein riesen Pluspunkt!!! Leg Deinem Antrag auf Heizkosten UNDStromkostenübernahme eine Erklärung bei in der Du schilderst, daß es bis zum heutigen Tag keine andere Möglichkeit gibt, die Sanitären Anlagen zu Heizen.
Wenn sie es Dir nicht glauben, schicken sie Dir den Ermittlungsdienst vorbei, der das dann überprüft. Und darauf solltest Du dann auch bestehen, denn es geht ja um bares Geld und sein Urteil kann nur zu Deinen Gunsten ausfallen. Keine Angst, er darf nicht in Deine Schränke schauen und muß sich vorher ankündigen sonst mußt Du ihn nicht reinlassen.
ES gilt: Wenn die Arge einmal eine Wohnung genehmigt hat, dann muß sie auch für die Heiz und Nebenkosten aufkommen, sowie für eventuelle Mieterhöhungen. Kannst Du den Nachweis erbringen, daß diese enormen Stromkosten durch Heizbedarf im Bad entstanden sind, hat sie zumindest anteilmäßig die Stromkosten dafür zu übernehmen. Die volle Stromkostenübernahme wird allerdings ein Problem sein.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen. Auf jeden Fall solltest Du die Kosten einreichen und bei Ablehnung meldest Du Dich hier im Forum wieder.
Gruß buxi
Confused
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Beitrag von Confused »

buxi hat geschrieben:Das ist ein riesen Pluspunkt!!! Leg Deinem Antrag auf Heizkosten UNDStromkostenübernahme eine Erklärung bei in der Du schilderst, daß es bis zum heutigen Tag keine andere Möglichkeit gibt, die Sanitären Anlagen zu Heizen.
Wenn sie es Dir nicht glauben, schicken sie Dir den Ermittlungsdienst vorbei, der das dann überprüft. Und darauf solltest Du dann auch bestehen, denn es geht ja um bares Geld und sein Urteil kann nur zu Deinen Gunsten ausfallen. Keine Angst, er darf nicht in Deine Schränke schauen und muß sich vorher ankündigen sonst mußt Du ihn nicht reinlassen.
ES gilt: Wenn die Arge einmal eine Wohnung genehmigt hat, dann muß sie auch für die Heiz und Nebenkosten aufkommen, sowie für eventuelle Mieterhöhungen. Kannst Du den Nachweis erbringen, daß diese enormen Stromkosten durch Heizbedarf im Bad entstanden sind, hat sie zumindest anteilmäßig die Stromkosten dafür zu übernehmen. Die volle Stromkostenübernahme wird allerdings ein Problem sein.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen. Auf jeden Fall solltest Du die Kosten einreichen und bei Ablehnung meldest Du Dich hier im Forum wieder.
Gruß buxi
Danke dir Buxi, du hast mir mut gemacht :)
Confused
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Beitrag von Confused »

Ich hatte die Tage gegen einen Bescheid einspruch eingelegt in dem mein SB der Meinung war keinerlei Kosten zu übernehmen heute habe ich nun diesen Bescheid bekommen, auweia ich bin ja hier erst ende Feb eingezogen, das wird nächstes Jahr spannend auch wegen der Heizkosten wenn er mir jetzt schon damit droht :(

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Edit: Den ursprünglichen link habe ich mal entfernt, da nicht jugendfreie Werbung mit eingeblendet wurde. Daher erstmal über unserern INI-Space. Ralf Hagelstein-Moderator
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Confused,

habt Ihr einen Rechtsbeistand oder eine Beratungs-INI?

Hier ist m.E. nach den von Dir geschilderten Umständen Widerspruch und Klage angezeigt.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Beitrag von Confused »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Confused,

habt Ihr einen Rechtsbeistand oder eine Beratungs-INI?

Hier ist m.E. nach den von Dir geschilderten Umständen Widerspruch und Klage angezeigt.
nein habe ich bisher nicht
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Wie ist denn nochmal Euer Wohnort?

Den kannst Du auch in Deinem Profil eintragen: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ditprofile

Das macht die Hilfe echt manchmal einfacher.
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Confused
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Beitrag von Confused »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Wie ist denn nochmal Euer Wohnort?

Den kannst Du auch in Deinem Profil eintragen: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ditprofile

Das macht die Hilfe echt manchmal einfacher.
sorry mein PC war defekt :(

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Beitrag von buxi »

ich kann Dir nun auch nichts Anderes raten, als mit Deiner Genehmigung für Deinen Umzug im Februar und mit diesem aktuellen Ablehnungsbescheid zum anwalt zu gehen. Ich denke mal Du hast große Chancen auf Grund der damaligen Genehmigung alle Kosten mit Erfolg einklagen zu können.
Gruß buxi
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Confused
Beratungsstellen und RAe in Braunschweig findest Du bei Tacheles im Adressverzeichnis. Und hier
Gruss
Zuletzt geändert von Melinde am 02.07.2009 08:04, insgesamt 1-mal geändert.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Beitrag von Confused »

Melinde hat geschrieben:Hallo Confused
Beratungsstellen und RAe in Braunschweig findest Du bei Tacheles im Adressverzeichnis. Und hier
Gruss
herzlichen dank, da werde ich mich am MO gleich mal erkundigen :)

auch danke schön für die anderen antworten :)

lg

C.
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