hier die entsprechenden Hinweise:
Quelle und mehr: akademie.deDer Beratungshilfeschein: kostenlose Rechtshilfe und Rechtsberatung
Von Dietrich von Hase
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von 10 Euro zu zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann.
Ausnahmen hiervon sind die Länder Hamburg und Bremen,
diese haben eine kommunale Rechtsberatung:
Hamburg: Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
Hinweis: Rechtsverbindlicher Kontakt ist per E-Mail nicht möglich!
ÖRA im Internet: http://www.oera.hamburg.de
ÖRA-Hauptstelle: Dammtorstraße 14, 20354
Tel: (040) 428 43 - 3071/3072
Fax: (040) 428 43 - 3658
E-Mail: heilgard.koppke@bsg.hamburg.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8.00-13.00 Uhr. Bitte rechnen Sie Wartezeiten ein, da alle Ratsuchenden individuell beraten werden. Wir empfehlen, möglichst früh zu kommen, damit eine Beratung noch am selben Tag stattfinden kann. Dies ist dann nicht mehr gewährleistet, wenn die Anzahl der Ratsuchenden zu groß wird, was insbesondere gegen Ende der Öffnungszeiten möglich ist.
Wie hilft Ihnen die ÖRA?
Die Berater und Beraterinnen der ÖRA sind im Hauptberuf Richter, Rechtsanwältinnen und Verwaltungsjuristen. Sie kennen sich in dem von ihnen betreuten Rechtsgebiet aufgrund langjähriger Berufserfahrung besonders gut aus.
Wir sind zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet - insbesondere auch gegenüber Behörden und Gerichten.
In der ÖRA erhalten Sie nicht nur rechtliche Auskünfte sondern wir helfen, falls erforderlich, auch praktisch durch:
* Schreiben an die Gegenseite. Wir teilen eine fundierte Rechtsansicht zur Angelegenheit mit und bitten die andere Seite um Stellungnahme. Häufig - nicht immer - erreichen wir auf diesem Wege eine einvernehmliche Lösung.
* Wir formulieren für Sie ein an die Gegenseite gerichtetes Schreiben oder einen an die zuständige Behörde adressierten Schriftsatz (z. B. Widerspruch).
* Wir fordern Akteneinsicht ein, so dass wir Sie über die Chancen eines Rechtsstreits gut informieren können.
* Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich, beraten wir über Prozesskostenhilfe und erklären, wie Sie eine kompetente Anwältin, einen Fachanwalt für Ihren speziellen Fall finden können.
Wir vertreten Sie nicht.
Was kostet die ÖRA-Rechtsberatung?
Im Regelfall kostet die Beratung einschließlich Folgeberatungen in derselben Sache 10 EURO. Schüler/innen, Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose sowie vergleichbare Personen zahlen 5 EURO.
Haben Sie Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder haben Sie ein vergleichbar niedriges Einkommen, so sind Sie von der Gebühr befreit.
Bremen: Öffentliche Rechtsberatung für Bremer Arbeitslose
Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstr. 1; 28 195 Bremen
Tel.: 363 01- 41 (öffentliche Rechtsberatung)
Tel.: 363 01- 84 (Arbeitslosenrechtsberatung)
öffentliche Rechtsberatung und Beratung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Mo, Di, Do, Fr. 9 - 12 Uhr
Mo. und Mi. 14 - 18 Uhr
Arbeitslosenberatung außer Mittwoch und Freitag
gleiche Zeiten
Bremischer Anwaltsverein
Amtsgericht Bremen
Ostertorstr. 25 – 31; 28 195 Bremen
Tel.: 32 17 78
Kostenlose Rechtsberatung für Bremer mit geringem Einkommen
Mo, Mi, Fr. 15.30 - 17:00 Uhr
http://www.anwaltsverein-bremen.de/buer ... atung.html
Rechtsanwaltliche Beratungsstelle
Amtsgericht Bremen Blumenthal (Nebengebäude)
Landrat-Christians-Str. 67/69; 28 779 Bremen
Kostenlose Rechtsberatung für Bremer mit geringem Einkommen
Do. 14 - 15.30 Uhr