Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
ich habe nun arbeit in einer anderen stadt gefunden freue mich riesig da ich ja mit 41 und einem kind von dreieinhalb schlichtweg nicht vermittelbar war. teilweise auch zu überqualifiziert
umzug ist kein thema dem stimmt arge zu, auch umzugskosten kein thema. so nun meine frage wie schaut es denn mit der kündigungszeit für meine jetzige wohnung aus? kündigungsfrist sind 3 monate aber der arbeitgeber würde gerne wollen dass ich schon am 01.01.08 anfange zu arbeiten. allerdings verdiene ich auch nicht so super gut dass ich 2 monate lang 2 mieten zahlen könnte. ich werde die wohnung am 15.11 kündigen und könnte am 15.03.08 umziehen.
wer kann mir auskunft geben. freue mich wahnsinnig endlich arbeit gefunden zu haben aber die wohnung hängt mir am bein
Hi,
die Kündigungsfrist muss Du einhalten.
Beantrage Fahrtkostenbehilfe für die Fahrt zur Arbeit. Andere möglichkeit sehe ich da nicht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
nebenher würde ich evtl noch versuchen, einen geeigneten Nachmieter zu finden, da lassen Vermieter dann auch mal gern mit sich reden, die Wohnung etwas früher abzugeben. Zumindest hat das bei uns auch so geklappt.
Wohngesellschaften machen das auch ab und an, einfach mal erkundigen. Das wäre noch eine Lösung für Dein Problem.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Hallo seraphine
Glückwunsch zur Arbeitsstelle.
Stell gleich auch einen Antrag auf Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten.
Zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehört neben Maklergebühren auch doppelte Mietzahlung.
Schau mal in diesem Urteilist zwar aus Hessen aber vielleicht hilft das bei der Argumentation trotzdem.
Hoffentlich hast Du Erfolg mit der doppelten Mietübernahme. Der Grund für den Umzug ist doch mit Sicherheit förderfähig.
Gefordert wurde doch auch von Dir, jetzt kann ARGE auch mal Fördern.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
@melinde, danke dir für die glückwünsche es war die letzten zwei einhalb jahre sehr schwer für mich von hartz4 zu leben. als alleinerziehende mutter ist es schon sehr, sehr schwierig. letztendlich wird man dafür, dass frau sich für das kind entschieden hat, bestraft.
ich habe mich der arge gegenüber fair verhalten habe wirklich alles, alles angegeben obwohl viele meinten ich solle es doch nicht machen. ich bin froh das trotz allen schwierigkeiten es hier in deutschland unterstützung gibt. in anderen ländern muss man zusehen wo man bleibt. das ist vielen die über die arge schimpfen obwohl sie hilfe erhalten nicht ganz bewusst. danke dir auch für den link. ich werde hier berichten was sich aus der ganzen sache ergebn hat. viell. hilft es ja auch anderen.