Jobcenter fordert Rückzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Micha02
Beiträge: 6
Registriert: 16.11.2006 21:48

Jobcenter fordert Rückzahlung

Beitrag von Micha02 »

Hallo.

Ich habe nach lägerer Arbeitslosigkeit nun endlich n Job gefunden.
Habe diesen Job am 01.06. angetreten und das auch beim Jobcenter gemeldet. Allerdings haben die mir noch für Juni, Juli und August die Leistungen weiter gezahlt.
Dass ich das Geld für Juli und August zurückzahlen muss ist klar (habe die Kohle auch an die Seite gepackt). Das sind ca. 2200€ für die beiden Monate.

Heute habe ich dann Post vom JC bekommen. Die fordern 3180€ von mir zurück.
Das wären dann 3 Monate, die ich zurückzahlen muss.
Meine Frage: Haben die den Juni da mit eingerechnet? Muss ich den Juni auch zurückzahlen? Denn wenn ich am 01.06. angefangen habe zu arbeiten, dann bekomme ich ja in diesem Monat kein Geld vom Arbeitgeber, sondern erst Anfang nächsten Monats. Dann fehlt mir ja das Geld für einen kompletten Monat. Das müsste doch das Jobcenter zur Überbrückung noch zahlen; oder liege ich da falsch?
Gibt es da ne Überbrückungsregel? Oder nen Paragrahen der mir weiter helfen kann?

Danke im Vorraus Micha
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Micha02
Erstmal Glückwunsch zum Job.
Wenn Dein erster Lohn noch im Juni auf das Konto ging kann auch der zurückgefordert werden. Kam das Geld erst später dann nicht, nur für Juli und August.
Wie heisst es in den Hinweisen zum §11 SGB II so schön:
„….Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in
dem sie zufließen.“….
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
happyseife
Beiträge: 8
Registriert: 26.06.2007 19:37

Beitrag von happyseife »

Hallo, also mir hat man am Telefon gesagt...wenn das Geld d. AG bis zum 15. des Monats gezahlt wird ,dann muß man zurückzahlen ansonsten nicht.Mir geht das im kommenden Monat nämlich genauso.Wie soll man das Geld auch zurückzahlen...man hat ja keine Doppelzahlung. Erkundige dich nochmal.
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