Anhörung nach § 24 SGB X
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Anhörung nach § 24 SGB X
Mal wieder eine Frage:
Habe heute Post bekommen, eine Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen nach dem SGB II.
Sehr geehrter Herr...
nach meinen Informationen ist der Leistungsanspruch weggefallen, weil Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Bezirk des für die Leistungsgewährung zuständigen Trägers haben.
Jetzt kann ich mich bis zum 04.10.2007 aüßern oder das ganze so akzeptieren.
Nunja ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt und Kontoauszüge beigelegt, dummerweise ist meine Bank noch 100 km entfernt und ich glaube ihr gefallen die Abhebungen an diesem Geldautomaten nicht. Ich habe früher mein Geschäft in diesem Ort gehabt und dort natürlich noch viele Bekannte, die Besuche ich halt immer mal am Monatsanfang/ Ende und hole mir gleich das Geld ab, das kann doch wohl nur ein Witz sein oder?
Soll ich gleich zum Anwalt? Oder soll ich mich schriftlich äußern? Wer weiss Rat?
Danke
Habe heute Post bekommen, eine Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen nach dem SGB II.
Sehr geehrter Herr...
nach meinen Informationen ist der Leistungsanspruch weggefallen, weil Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Bezirk des für die Leistungsgewährung zuständigen Trägers haben.
Jetzt kann ich mich bis zum 04.10.2007 aüßern oder das ganze so akzeptieren.
Nunja ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt und Kontoauszüge beigelegt, dummerweise ist meine Bank noch 100 km entfernt und ich glaube ihr gefallen die Abhebungen an diesem Geldautomaten nicht. Ich habe früher mein Geschäft in diesem Ort gehabt und dort natürlich noch viele Bekannte, die Besuche ich halt immer mal am Monatsanfang/ Ende und hole mir gleich das Geld ab, das kann doch wohl nur ein Witz sein oder?
Soll ich gleich zum Anwalt? Oder soll ich mich schriftlich äußern? Wer weiss Rat?
Danke
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Das ist ja mal wieder toll! Du kannst doch deine Bank haben wo du willst!
Ich habe meine Bank beim Umzug auch nicht gewechselt und die ist jetzt fast 700 km weit weg von mir !
Ich habe halt keine Abhebungen aber trotzdem ist das immer toll dass die Zahlung gleich komplett eingestellt werden soll!
Ich würde da sofort vorsprechen und das klären !!!
Viel Glück! Dass die das auch kapieren !!!!
LG
Silvia
Ich habe meine Bank beim Umzug auch nicht gewechselt und die ist jetzt fast 700 km weit weg von mir !
Ich habe halt keine Abhebungen aber trotzdem ist das immer toll dass die Zahlung gleich komplett eingestellt werden soll!

Ich würde da sofort vorsprechen und das klären !!!
Viel Glück! Dass die das auch kapieren !!!!
LG
Silvia
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- kettelmaus
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Ist doch alles ganz einfach oder....
Die Adresse in deinem Ausweis ist doch maßgebend für deinen Wohnort und nicht so ein blöder Kontoauszug.
Das heisst dann wahrscheinlich auch das wenn ich in Düsseldorf und mein Freund in Düren wohnt und ich dort am Wochenende meine Auszüge bei der Bank hole und bei der ARGE vorzeige das ich auch gesperrt werde.
Knallen bei denen jetzt die Sicherungen durch
Die Adresse in deinem Ausweis ist doch maßgebend für deinen Wohnort und nicht so ein blöder Kontoauszug.
Das heisst dann wahrscheinlich auch das wenn ich in Düsseldorf und mein Freund in Düren wohnt und ich dort am Wochenende meine Auszüge bei der Bank hole und bei der ARGE vorzeige das ich auch gesperrt werde.
Knallen bei denen jetzt die Sicherungen durch

Umzug nach Hannover, Bank noch Hypovereinsbank mit Hauptsitz meiner Filiale in Frankfurt (Oder)
Anfangs ich noch oft in FF weil Besuch bei Mama und Einkauf in Slubice
sowie Resterledigungen durch Umzug, - Als ich Kontoauszüge vorlegen musste beim Amt fiel SB das auf, das ich oft Geld dort vom Konto abgeholt habe (pro Monat 2x dort gewesen) und stellte meine Zahlungen ein mit der Begründung, das mein Aufenthaltsort nicht im zuständigen Sachgebiet/Bereich wäre. Sorry, aber ich wollte die Filiale ja mitnehmen, nur hat sie sich geweigert 
Widerspruch eingelegt, ordentliche Standpauke beim SB und beim Dienststellenleiter, und schon war das Ding geritzt.
Also ich frag mich wirklich, ob die gar nix mehr dazulernen (wollen) .....
Anfangs ich noch oft in FF weil Besuch bei Mama und Einkauf in Slubice


Widerspruch eingelegt, ordentliche Standpauke beim SB und beim Dienststellenleiter, und schon war das Ding geritzt.
Also ich frag mich wirklich, ob die gar nix mehr dazulernen (wollen) .....
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Hallo!
Die hier geposteten Meinungen kann ich nicht so ganz nachvollziehen...
M.W. ist eine "Anhörung" nach § 24 SGB X zwingend erforderlich, bevor ein negativer Bescheid erlassen wird (z.B. Aufhebung des Bewilligungsbescheides). Dabei erhält der "Betroffene" Gelegenheit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen... d.h.m.E., er kann/soll zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen... Hier hätte doch eine simple Vorsprache beim Sachbearbeiter völlig ausgereicht, um den Sachverhalt klar zu stellen (tatsächlicher Wohnsitz). Die wiederholten Ratschläge, doch unbedingt sofort und auf der Stelle einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um dem Sachbearbeiter "eins auf die Mütze zu geben", damit er "endlich aufwacht", halte ich hier für reichlich überzogen...
M.f.G.
wuschel04
Die hier geposteten Meinungen kann ich nicht so ganz nachvollziehen...

M.W. ist eine "Anhörung" nach § 24 SGB X zwingend erforderlich, bevor ein negativer Bescheid erlassen wird (z.B. Aufhebung des Bewilligungsbescheides). Dabei erhält der "Betroffene" Gelegenheit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen... d.h.m.E., er kann/soll zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen... Hier hätte doch eine simple Vorsprache beim Sachbearbeiter völlig ausgereicht, um den Sachverhalt klar zu stellen (tatsächlicher Wohnsitz). Die wiederholten Ratschläge, doch unbedingt sofort und auf der Stelle einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um dem Sachbearbeiter "eins auf die Mütze zu geben", damit er "endlich aufwacht", halte ich hier für reichlich überzogen...

M.f.G.
wuschel04
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ein einfacher anruf bei mir hätte aber auch gereicht um nachzufragen warum das so ist
es gibt immer 2 seiten und ich bin der letzte der "jemanden was auf den deckel geben will"
ich persönlich finde so ein schreiben vollkommen überzogen
naja aber darüber kann man streiten
vorallem hat der ganze mist auch noch was mit arbeit zu tun, keine geldabgänge am 1 usw. echt toll.........
Vorallem verschicke ich auch keine Briefe weil die sich nicht an Ihre "Eingliederungsvereinbarung" halten
es gibt immer 2 seiten und ich bin der letzte der "jemanden was auf den deckel geben will"
ich persönlich finde so ein schreiben vollkommen überzogen
naja aber darüber kann man streiten

vorallem hat der ganze mist auch noch was mit arbeit zu tun, keine geldabgänge am 1 usw. echt toll.........
Vorallem verschicke ich auch keine Briefe weil die sich nicht an Ihre "Eingliederungsvereinbarung" halten

- Ralf Hagelstein
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Hallo wuschel04,wuschel04 hat geschrieben:Die wiederholten Ratschläge, doch unbedingt sofort und auf der Stelle einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um dem Sachbearbeiter "eins auf die Mütze zu geben", damit er "endlich aufwacht", halte ich hier für reichlich überzogen.
schulde diese Abwehrreflexe einfach der tagtäglichen Erfahrung der davon direkt oder indirekt Betroffenen. Der eigene Ereignishorizont bestimmt halt das eigene Handeln. Ich für meinen Teil bin in der Lage, das Verwaltungsverfahren selbst durchzuziehen, erst ab Widerspruch/Klage nehme ich die solidarische Rechtsabteilung meiner Gewerkschaft zu Hilfe.
Bei einer Situation wie der des Fragesteller hier z.B., würde ich auch sofort eine Rechtsberatung aufsuchen.
Hier geht es um nichts weniger, als um die nakte Existenz. Kein Geld=Nichts zu essen, keine Miete etc. Da hilft kein Telefonat, dessen Inhalt ich im Streitfall nicht gerichtsfest nachweisen kann.
Eine Hamburger Tageszeitung titelte am 20.11.2006:
»Arge-Mitarbeiter brechen geltende Gesetze«
So steht es heute noch im Archiv. Da muß also was dran sein.

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- Ralf Hagelstein
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man man nächstes problem
das amtsgericht verweigert mir beratungshilfe, sagt ich soll selber stellung nehmen......
mhhh hat die beratungshilfe was mit prozesskostenhilfe zu tun, d.h. kann ich meinen anwalt am montag damit beauftragen ein einstweillige verfügung beim zuständigen sozialgericht zu beantragen oder muss ich diese kosten jetzt alle selber tragen
mein kühlschrank ist bis zum wochenende recht leer
das kann doch alles nicht wahr sein

das amtsgericht verweigert mir beratungshilfe, sagt ich soll selber stellung nehmen......
mhhh hat die beratungshilfe was mit prozesskostenhilfe zu tun, d.h. kann ich meinen anwalt am montag damit beauftragen ein einstweillige verfügung beim zuständigen sozialgericht zu beantragen oder muss ich diese kosten jetzt alle selber tragen

mein kühlschrank ist bis zum wochenende recht leer

das kann doch alles nicht wahr sein

Hallo,
okokok,
ich schreibe diese "Abwehrreflexe", wie sie Ralf Hagelstein nennt, zumindest teilweise den unguten Erfahruhngen der einzelnen Betroffenen zu. Allerdings glaube ich auch, daß - nicht nur in diesem Fall - viel häufiger allgemeine Ängste oder Befürchtungen vor einer ungewissen Zukunft... oder wie auch immer man das bezeichnen mag... "überzogene" Reaktionen hervorrufen. Mir ist schon klar, daß ein leerer Kühlschrank u.ä. rationales Verhalten nicht gerade fördern. Dennoch meine ich, daß doch immer zunächst an das Naheliegende (Stellungnahme, persönl. Gespräch i.V.m. der Regelung der Weiterzahlung der Gelder...) gedacht werden sollte/könnte...
Abgesehen davon habe ich schon den Eindruck, daß das SGB II (und seine Anwendung durch Behörde und Betroffene) für sehr viele Anwaltskanzleien und Rechtsbeistände ein "gefundenes Fressen" ist... s.o.
M.f.G.
wuschel04
okokok,
ich schreibe diese "Abwehrreflexe", wie sie Ralf Hagelstein nennt, zumindest teilweise den unguten Erfahruhngen der einzelnen Betroffenen zu. Allerdings glaube ich auch, daß - nicht nur in diesem Fall - viel häufiger allgemeine Ängste oder Befürchtungen vor einer ungewissen Zukunft... oder wie auch immer man das bezeichnen mag... "überzogene" Reaktionen hervorrufen. Mir ist schon klar, daß ein leerer Kühlschrank u.ä. rationales Verhalten nicht gerade fördern. Dennoch meine ich, daß doch immer zunächst an das Naheliegende (Stellungnahme, persönl. Gespräch i.V.m. der Regelung der Weiterzahlung der Gelder...) gedacht werden sollte/könnte...
Abgesehen davon habe ich schon den Eindruck, daß das SGB II (und seine Anwendung durch Behörde und Betroffene) für sehr viele Anwaltskanzleien und Rechtsbeistände ein "gefundenes Fressen" ist... s.o.
M.f.G.
wuschel04
- Ralf Hagelstein
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"Einzelne Erfahrungen"? Heute meldet die Presse, dass im ersten Halbjahr 45.500 Klagen gegen Argen/Optionskommunen neu eingereicht wurden, eine Steigerung gegenüber des Vorjahres um fast 38%. Von "Einzelfällen" zu sprechen, halte ich daher für nicht angemessen.wuschel04 hat geschrieben: ich schreibe diese "Abwehrreflexe", wie sie Ralf Hagelstein nennt, zumindest teilweise den unguten Erfahruhngen der einzelnen Betroffenen zu.
In Hamburg darf der DGB, ein Mieterverein, soziale Iniativen und eine Tageszeitung weiterhin konstatieren, dass die Arge "fortlaufend und wissentlich gegen geltendes Recht" entscheidet. In Berlin ist es nicht anders, dies wird vom dortigen Sozialgericht ständig in Pressemitteilungen verbreitet.
Das diese Zustände nicht auf alle Argen/Optionskommunen zutreffen, behauptet auch niemand. Solcherart Meldungen kommen allerdings aus dem gesamten Bundesgebiet, z.B. auch aus Köln oder Zwickau.
Wie mit Erwerbslosen umgegangen wird, macht ein Video der " NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung" deutlich: In DSL-Qualität bitte hier klicken
Lieber wuschel04, ich stimme Dir zu, dass ein persönliches Gespräch mit dem PaP hilfreich sein kann, und dies auch immer zuerst gesucht werden sollte. Wenn sich dies aber als Irrweg herausstellt, wie leider allzu oft, sollte der Rechtsweg frei von Angst bestritten werden.
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Hallo!
Zum letzten Beitrag von Ralf H.:
Selbstverständlich nehme ich nicht an, daß es sich hier um "Einzelfälle" im wörtlichen Sinne handelt
dazu sind zu viele Beiträge hier entsprechend aussagekräftig. Ich muß schon davon ausgehen, daß in den ARGEN bundesweit insgesamt zu viel "Mist gebaut" wird. Natürlich kann und will ich niemandem abraten, auf dem sog. "Rechtsweg" sein/ihr Recht zu suchen... aber nicht "voreilig" (ohne das Naheliegende versucht zu haben).
Zur Statistik: die angeführten Zahlen sind "auf den ersten Blick" wohl erschreckend... interessant wäre hier aber auch die "Erfolgsquote" der eingereichten Widersprüche/Klagen/einstweil. Anordnungen...
An dieser Stelle möchte ich aber den aktuellen Beitrag nicht überstrapazieren... sonst heißt es - wie in der Schule - "Thema verfehlt - 5 - setzen"...
M.f.G.
wuschel04
Zum letzten Beitrag von Ralf H.:
Selbstverständlich nehme ich nicht an, daß es sich hier um "Einzelfälle" im wörtlichen Sinne handelt


Zur Statistik: die angeführten Zahlen sind "auf den ersten Blick" wohl erschreckend... interessant wäre hier aber auch die "Erfolgsquote" der eingereichten Widersprüche/Klagen/einstweil. Anordnungen...
An dieser Stelle möchte ich aber den aktuellen Beitrag nicht überstrapazieren... sonst heißt es - wie in der Schule - "Thema verfehlt - 5 - setzen"...

M.f.G.
wuschel04
- Ralf Hagelstein
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Danke, wuschel04. Die Zahl der Klagen (45.500) die die BA meldet, sind nur die der BA durch die Argen bekanntgegebenen, die der 69 Optionskommunen fehlen. Das Sozialgericht Beriln meldet, das 80 % der eingereichten Klagen durch Anerkenntnis im vorgerichtlichen Verfahren eingestellt werden, rund 45 % im Sinne der Antragssteller, Hessens oberster Sozialrichter meldet, dass rund 50 % der eingereichten Klagen für den Antragsteller erfolgreich sind.wuschel04 hat geschrieben:Zur Statistik: die angeführten Zahlen sind "auf den ersten Blick" wohl erschreckend... interessant wäre hier aber auch die "Erfolgsquote" der eingereichten Widersprüche/Klagen/einstweil. Anordnungen...
Im Angesicht der zur Zeit 7,4 Millionen Bezieher von ALG-II ist dies eine scheinbar äußerst niedrige Quote. Das Vertrauen der BürgerInnen in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen ist leider oftmals unberechtigt.
Um die BürgerInnen über Ihre Rechte zu informieren, haben die sozialen Initiativen, oder solche Hilfeforen wie dieses, noch einen weiten Weg vor sich. Auf dass im Jahre 2008 455.000 Klagen gegen diese menschenverachtende Gesetzgebung und ihre Erfüllungsgehilfen in den Behörden eingereicht werden.