Umzugskosten für neue Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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devil666
Beiträge: 4
Registriert: 16.06.2007 21:13
Wohnort: bayern

Umzugskosten für neue Wohnung

Beitrag von devil666 »

wir sind 3 personen und beziehen seit einen vierteljahr hartz 4 - bzw. wir sind selbständig mit ner gaststätte in der wir auch notgedrungen wohnen und kriegen einen zuschuss bis zur höhe dese existenzminimums, weil einfach bei der selbständigkeit nix bei rausschaut.
nun ist es do, dass wir, wenn wir die gaststätte aufgeben auch sofort umziehen müssen, da auf gewerbliche wohnungen es keinen mieterschutz gibt. also müssen wir uns schnellstens eine neue wohnung suchen, wenn wir hier unsere zelte abbrechen. da aber in der gegend keine angemessene wohnung zu finden ist, haben wir uns anderweitig umgeschaut und wir würden fast 400 km entfernt - in thürigen - eine bezahlbare wohnung kriegen . dort müssten wir aber dann wieder hartz 4 beziehen, da dort die situation auch nicht besser ist, als hier in der oberpfalz. wenn wir nun umziehen, wie verhält es sich mit den umzugskosten? einen LKW können wir auf unseren name nicht mieten, da man dazu ne kreditkarte braucht und die haben wir nicht. ausserdem, wer soll den fahren? ich bin stark sehbehindert und habe auch eine knieprothese, kann also nix tragen und mein mann hat ein bandscheibenleiden. bleibt nur unser 16-järhiger sohn, der kann aber nicht den ganzen umzug alleine tragen. kriegen wir vom amt ein umzugsfirma bezahlt? und wie läuft das ab? hat jemand damit erfahrung? da wir in ein anderes bundesland ziehen würden, muss ich da erst eine genehmigung einholen? wenn ich aber noch lang rummache, dann ist die günstige wohnung weg.
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!
Auf jeden Fall vor dem Umzug und vor der Unterschrift unter den neuen Mietvertrag die Zustimmung der "alten" ARGE einholen! Wenn die ARGE zustimmt, werden auch die "notwendigen" Umzugskosten erstattet und auch die mietvertraglich vereinbarten Renovierungskosten... nur müssen diese Leistungen auch (vorher) extra beantragt werden... Ich rate zu einem sofortigen Gespräch mit der ARGE...
M.f.G.
wuschel04
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