Steuerklasse
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Steuerklasse
Guten Morgen zusammen
Ich hab eine Frage.
Meine Frau und ich haben die Steuerklasse 4 und mein Berater bem ALG2 schrieb mir , an Heiligabend, daß wir diese in 3/5 ändern müssen um weiter ALG2 beziehen zu können.
Nur halte ich das für absoluten Nonsens, da meine frau nur geringfügig beschäftigt (400 €) ist und somit mit meinem "Anspruch" annährend gleichverdienend.
Müssen wir dies nun tun oder is das wiedermal eine Schikande des Bearbeiters, weil ich ihn beim letzten Besuch im Amt vor seiner Chefin bloßstellte ?
Vielen Dank für die Infos..
MfG
Ich hab eine Frage.
Meine Frau und ich haben die Steuerklasse 4 und mein Berater bem ALG2 schrieb mir , an Heiligabend, daß wir diese in 3/5 ändern müssen um weiter ALG2 beziehen zu können.
Nur halte ich das für absoluten Nonsens, da meine frau nur geringfügig beschäftigt (400 €) ist und somit mit meinem "Anspruch" annährend gleichverdienend.
Müssen wir dies nun tun oder is das wiedermal eine Schikande des Bearbeiters, weil ich ihn beim letzten Besuch im Amt vor seiner Chefin bloßstellte ?
Vielen Dank für die Infos..
MfG
Steuerklassenänderung
Das verlangen des Sachbearbeiters ist absoluter quatsch!!!
Die Steuerklasse hat weder eine Auswirkung auf die ALGII - Leistung noch auf den 400 Euro Job.
Beim ALGI ist dies anders, da verwechselt der Sachbearbeiter etwas!
Der Steuerklassenwechsel ist eine reine Formsache und kostet keine Gebühr. Momentan ist die Konstellation Klasse 4/4 unsinnig. Diese macht nur Sinn wenn ihr Beide arbeitet und in etwa die gleiche Summe verdient.
Wenn Du nun eine Arbeit annimmst musst Du die Klasse eh wechseln, um so wenig Abzüge wie nur möglich zu haben.
Die Steuerklasse hat weder eine Auswirkung auf die ALGII - Leistung noch auf den 400 Euro Job.
Beim ALGI ist dies anders, da verwechselt der Sachbearbeiter etwas!
Der Steuerklassenwechsel ist eine reine Formsache und kostet keine Gebühr. Momentan ist die Konstellation Klasse 4/4 unsinnig. Diese macht nur Sinn wenn ihr Beide arbeitet und in etwa die gleiche Summe verdient.
Wenn Du nun eine Arbeit annimmst musst Du die Klasse eh wechseln, um so wenig Abzüge wie nur möglich zu haben.
Freie Steuerklassenwahl.
Ein Gesetz dieser Art (im Rahmen von ALGII) kenne ich nicht.
Grundsätzlich kann man die Steuerklasse frei wählen (Ehepaar).
Mal ehrlich - welchen Sinn macht Deine Weigerung zur Änderung???
Du kannst einen Widerspruch einlegen, wenn Du kein anderes Hobby hast
Wenn Du Arbeit bekommst benötigst Du ohnehin die Klasse III - bei Deiner Frau wirkt sich das beim 400 Euro Job nicht aus, die Abgaben werden pauschal vom Arbeitgeber abgeführt und dazu ist keine Steuerkarte nötig!
Grundsätzlich kann man die Steuerklasse frei wählen (Ehepaar).
Mal ehrlich - welchen Sinn macht Deine Weigerung zur Änderung???
Du kannst einen Widerspruch einlegen, wenn Du kein anderes Hobby hast

Wenn Du Arbeit bekommst benötigst Du ohnehin die Klasse III - bei Deiner Frau wirkt sich das beim 400 Euro Job nicht aus, die Abgaben werden pauschal vom Arbeitgeber abgeführt und dazu ist keine Steuerkarte nötig!
Wir haben jetzt 4 - 4 und sollen auf 3 - 5.Mal ehrlich - welchen Sinn macht Deine Weigerung zur Änderung???
Du kannst einen Widerspruch einlegen, wenn Du kein anderes Hobby hast
Das lohnt doch bei meinem Anspruch (415,- €) und dem Verdienst meiner Frau (400,- €) garnicht. Zumindest in meinen Augen nicht. Eher sehe ich das so, daß durch die Änderung in 3 - 5 , meine Frau mehr Abgaben hat von ihren 400,-€ ... Oder liege ich jetzt völlig verkehrt ?

Steuerklassenänderung
Tschuldigung, aber hast Du diesen Satz nicht gelesen???? :
Wenn Du Arbeit bekommst benötigst Du ohnehin die Klasse III -
bei Deiner Frau wirkt sich das beim 400 Euro Job nicht aus, die Abgaben werden pauschal vom Arbeitgeber abgeführt und dazu ist keine Steuerkarte nötig!
Wenn Du Arbeit bekommst benötigst Du ohnehin die Klasse III -
bei Deiner Frau wirkt sich das beim 400 Euro Job nicht aus, die Abgaben werden pauschal vom Arbeitgeber abgeführt und dazu ist keine Steuerkarte nötig!
Steuerklasse
Ganz so bedeutungslos scheint die Steuerklasse wohl doch nicht zu sein.
Ich wurde jedenfalls von der Arge aufgefordert die Steuerklasse meiner Frau zu ändern.
Ich beziehe Alg2 und meine Frau ist berufstätig und ist in Steuerklasse 5.
Von der Arge wurde ich jetzt aufgefordert die Steuerklasse für meine Frau von 5 in Klasse 3 ändern zu lassen.
Ich gehe mal davon aus, dass der Nettoverdienst meiner Frau für die Berechnung meines Alg2-Anspruchs maßgebend ist. Durch die Steuerklasse 3 würde sich der Nettoverdienst meiner Frau und damit das Einkommen unserer Bedarfsgemeinschaft erhöhen und somit wohl mein Anspruch auf Alg2 sinken.
Ich wurde jedenfalls von der Arge aufgefordert die Steuerklasse meiner Frau zu ändern.
Ich beziehe Alg2 und meine Frau ist berufstätig und ist in Steuerklasse 5.
Von der Arge wurde ich jetzt aufgefordert die Steuerklasse für meine Frau von 5 in Klasse 3 ändern zu lassen.
Ich gehe mal davon aus, dass der Nettoverdienst meiner Frau für die Berechnung meines Alg2-Anspruchs maßgebend ist. Durch die Steuerklasse 3 würde sich der Nettoverdienst meiner Frau und damit das Einkommen unserer Bedarfsgemeinschaft erhöhen und somit wohl mein Anspruch auf Alg2 sinken.