leistung beim zusammenziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
megatron
Beiträge: 1
Registriert: 15.08.2007 14:43
Wohnort: braunschweig

leistung beim zusammenziehen

Beitrag von megatron »

heya....mein freund und ich wollen zusammenziehen...das bedeutet das ich keine leistung mehr vom amt beziehe.das wäre hartz 4jetzt kommt er erstmal für mich auf aber was ist mit der krankenversicherung???wer bezahlt die eigentlich???und entfällt wirklich mein geld??? :?: :cry:
es ist so wie es ist....
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo megatron
Als sog. Einstehensgemeinschaft werdet ihr dann gewertet wenn die im
SGB II §7 (3a) genannten Punkte zutreffen. Es zählen nicht alle Punkte zusammen, es genügt schon einer.
Wenn nichts davon zutrifft läuft Dein Anspruch zunächst weiter. Ist es damit vorbei musst Du Dich freiwillig selber krankenversichern, Familienversicherung geht nur bei verheiratet.
Die Kosten der KV müsste Dein Freund bezahlen. Wenn ihr dadurch wiederum hilfebedürftig werden würdet könntet ihr die Übernahme der KV Beiträge beantragen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten