Arbeitslosengeld II- Vermögensangelegenheiten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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hdog1988
Beiträge: 2
Registriert: 09.08.2007 13:37

Arbeitslosengeld II- Vermögensangelegenheiten

Beitrag von hdog1988 »

Hallo, ich habe echt ein dickes Problem. Also ich fange mal an. Anfang letzten Jahres hat mein Vater angefangen ALG II zu beziehen. Im März musste ich einen eigenen Antrag stellen, weil ich volljährig wurde, und damit eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen musste. Dabei muss ich ja auch mein Vaters Vermögen bekannt geben. Mein Vater sagte zu mir, dass er kein Vermögen habe und ich dies dann auch der Agentur für Arbeit so melden kann. Ich habe auch der Agentur gesagt, dass Sie die Daten von meinem Vater übernehmen können. Später hat sich jedoch herausgestellt, dass mein Vater angeblich ein Vermögen von über 110.000 € haben soll, welches er jedoch bevor er Leistungen von der Agentur erhalten hat, abgehoben hat. Er sagt, dass er es von meinen Brüdern hat und es nicht ihm gehört. Und das scheiß Arbeitsamt fordert jetzt von mir (Abiturient), verdiene ein bisschen Taschengeld durch einen Nebenjob ca. 150€, ca. 2300€. Natürlich habe ich Einspruch eingelegt, welches jedoch abgelehnt wurde, weil die meinen ich habe fahrlässig gehandelt. Ist das wirklich so? Also meines Erachtens, liegt kein Verschulden meiner Seite vor. Die Frist von einem Monat, um vor das Sozialgericht zu gehen, habe ich leider versäumt! Und jetzt habe ich sogar einen Vollstreckungsbescheid vom Hauptzollamt bekommen. Ich möchte wenn dann, dass das Geld von meinem Vater beglichen werden muss! Habe kein Lust, dass meine Zukunft in Arsch geht und keine Ahnung, wieso ich den Arsch hinhalten soll. Sorry, aber muss leider solche Wörter benutzen :(
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Der Bescheid ist bestandskräftig geworden, Gründe für eine Einsetzung in den vorigen Stand gibt es nicht. Du bist am Arsch... Ob du es willst oder nicht... um mit deinen Worten zu sprechen.

Henry
hdog1988
Beiträge: 2
Registriert: 09.08.2007 13:37

Beitrag von hdog1988 »

hmmm danke, aber wie soll ich das denn bezahlen? Und es gibt wirklich keine Möglichkeit noch vor Gericht zu gehen?
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Wenn du die Fristen verstreichen lässt? Dazu gibt es die Fristen doch nunmal!

Wenn du nicht zahlen kannst, geht der normale Kreis mit Mahnung, Vollstreckung usw. los...

Henry
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