Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
ich bin grad etwas ratlos...
ich bin mama von einer einjährigen tochter.ich habe mich von dem papa vor ein paar tage getrennt.ich wohne jetzt für 2-4 wochen bei einem bekannten mit meiner tochter. keine dauerlösung!!
nun meine fragen...
kann ich mir mit meiner tochter eine 3-raum wohnung suchen oder steht uns nur eine 2-raum wohnung zu??
wie hoch darf die miete sein?? kann man notfalls den rest selbst bezahlen??
ich habe einen 400euro job, bekomme 154 euro kindergeld und 177 euro unterhalt. bekomme ich da überhaupt was vom amt?? wenn ja wieviel ungefähr??
was kann ich alles beantragen??
bitte helft mir!!! bin leicht überfordert mit dem ganzen behördenkram.
Nun, ob es eine Zwei- oder Dreiraumwohnung ist, ist eigentlich eher nachrangig. Für das Amt kommt es nur darauf an, dass die Wohnung vom Mietpreis her angemessen ist. Wenn du keine Kosten haben möchtest (Umzug, Kaution etc....), dann kannst du auch eine unangemessen teure Wohnung beziehen, müsstest aber die vorgenannten Kosten selbst tragen und evtl. auch eine Mietdifferenz.
Zu beachten ist übrigens bei dir auch, dass der Vater des Kindes dir gem. § 1615l BGB unterhaltsverpflichtet ist. Dies ist vorrangig dem ALG 2.
bevor hier Hypothesen aufgestellt werden geh heute noch zum Arbeitsamt und laß Dir eine persönliche Beratung geben! Du mußt aud eine sorfortige persönliche Beratung bestehen, da Du mit kleinem Kind Härtefall bist und Dir Obdachlosigkeit droht! Wenn Du es heute nicht mehr schaffst, dann steh morgen um 8 Uhr mit Deinem Kind auf der Matte. Dir steht eine 2-Zimmerwohnung von max. 60m² zu und nicht mehr! Wie hoch die Miete sein darf hängt von Deinem Wohnort ab. Das muß Dir das Amt sagen. Besorge Dir auf raschem Wege einen Wohnberechtigungsschein und gehe zu sämtlichen Wohnbaugesellschaften. Dort wirst Du als alleinerziehende bevorzugt behandelt. Das mit der Wohnung müsste dann schnell gehen. Den Wohnberechtigungsschein bekommst Du auf dem Rathaus oder beim Bürgeramt falls Ihr eines im Ort habt. Hier nun ein paar Eckdaten: Hast Du eine 2 Zimmer Sozialwohnung gefunden übernimmt die Arge im Normalfall auch die Kosten. Du kannst versuchen Übernahmehilfe bei Möbeln zu beantragen, Du kannst auch versuchen Umzugskostenbeihilfe zu beantragen. Dann steht Dir die Grundsicherung zu. In West: 41 Euro alleinerziehendenbonus, Grundsicherung 346€ für Dich. Für Dein Kleines sind es glaube ich 237€. Die 177€ und 154€ und 400€ werden Dir als Einkommen von Deinem Gesamtbedarf abgezogen. Das war nur eine grobe Rechnung!!!! Geh schnell zum Amt und stelle den Antrag! Nur auf diese Weise erfährst Du exakt ob Dir ALGII, Sozialhilfe oder Wohngeld zusteht.Gruß buxi
steht mir echt nur ne 2raum-wohnung zu ja? ein eigenes schlafzimmer nicht?? hmm... na gut. 60 m2 ist ja ausreichend.
wozu ist ein wohnberechtigungsschein gut?? krieg ich den einfach so??
Ohne einen Wohnberechtigungsschein kommst Du nicht an eine Baugenossenschaftswohnung( günstige sozialwohnung) ran. Du musst beim Bürgeramt Deine Lohnabrechnung vorzeigen und Deine sonstigen Einkünfte. Bei den Wohnbaugesellschaften gilst Du als alleinerziehende Als sogen. Härtefall und stehst dann ganz oben auf der Warteliste bei frei werdenden Wohnungen. Auf dem freien Wohnungsmarkt wirst Du als alleinerziehende mit einem 400 Euro Job nicht gerne genommen. Die privaten Vermieter geben meistens den doppelt verdienenden Paaren den Zuschlag. So kannst Du auf dem privaten Wohnungsmarkt unter Umständen sehr lange auf eine Wohnung warten. Zudem sind die privat vermieteten Wohnungen meist teurer als die Sozialwohnungen. Die Arge erkennt nur eine Wohnung an, die angemessen ist in Preis und Größe. Du kannst auch eine teurere Wohnung Mieten nur übernimmt die Arge nur den angemessenen Satz und Du mußt den Differenzbetrag selbst bezahlen. Zudem übernimmt die Arge dann keinerlei Nachzahlungen was Nebenkosten oder Heizkosten betrifft. Das musst du dann alles aus eigener Tasche bezahlen.
Die Größe der Wohnung spielt KEINE Rolle!! Im § 22 SGB II steht was von "angemessene Kosten der Unterkunft" nichts von Größe der Wohnung!
Das spielt das für das Amt nur eine Rolle, wenn durch die Größe die Betriebskosten sehr hoch werden würden, so dass dann nach einem Jahr die Angemessenheit der Miete überschritten würde, ggf. recht saftig.
Aber wenn jemand 100 qm für 200 Euro anmieten kann, dann geht das auch!
ich hab mich nochma mit meinem ex zusammengesetzt... haben beschlossen das er auszieht. ich kann mit meiner tochter in der wohnung bleiben.. es sei denn ich bekomme unterstützung. wieviel mietzuschuss bekommt man denn so pie mal daumen??? die wohnung ist 68 m2 groß und kostet 439,00,- warm. besteht eine chance das die miete bezahlt wird?? würde so gern hierbleiben!!!
Zumindestens 6 Monate sollte die Miete in voller Höhe übernommen werden. Ist die Miete nicht angemessen, wird man dir dies von Seiten des Amtes mitteilen und natürlich auch mitteilen, wie hoch die Miete sein darf. Dann kannst du dich immer noch entscheiden, ob du umziehen willst oder ob du ggf. z. B. aus dem MB Alleinerziehung den ungedeckten Teil der Miete drauflegst und dort wohnen bleibst.