Hallo zusammen,
haben weine frage. Meine LG ist im Insolvenzverfahren seit 3 Monaten, ich hatte bis März ALG 2 bezogen dass wurde aufgrund des höheren Einkommens der BG eingestellt. Habe derzeit weder Krankenversicherung noch Aussicht auf Arbeit trotz täglichen Bewerbungen sogar International, bin 46 also altes Eisen in der Berufswelt.
Frage ist, wenn man Neuantrag stellt wird da der Nettobezug vor der Abtretung an den Inso Verwalter angenommen oder die tatsächlichen Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Abtretung ist auf Gehaltsabrechnung als Pfändung angegeben.
Wenn wir alle Kosten zusammenrechnen und die Krankenversicherung selber zahlen bleiben uns im Monat ca 300 € das für 2 Personen.
Abgezogen ist Miete, Nebenkosten, Strom der hoch ist da wir Elektroheizung haben. Einkommen ist Pfändungsfreibetrag von 1060 €. Dass noch 5 oder 6 Jahre.
Insolvenzverfahahren in Bedarfsgemeinschaft
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