Formulierhilfe???
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Formulierhilfe???
hallo
hab mal schnell ne frage,
hab jetzt meine erste wohnung bezogen und stehe mit nichts da. hab jetzt bei ag angerufen und gefragt obs da ne möglichkeit gibt. die meinten ich soll nen brief verfassen mit dem was ich brauche und dann bekomme ich vielleicht ein darlehen. meine frage ist hat jemand vielleicht einen tipp wie man dass am besten formulieren kann?
lg
dattelpalme
hab mal schnell ne frage,
hab jetzt meine erste wohnung bezogen und stehe mit nichts da. hab jetzt bei ag angerufen und gefragt obs da ne möglichkeit gibt. die meinten ich soll nen brief verfassen mit dem was ich brauche und dann bekomme ich vielleicht ein darlehen. meine frage ist hat jemand vielleicht einen tipp wie man dass am besten formulieren kann?
lg
dattelpalme
Hallo!
Am besten setzt du dich hin und überlegst was du alles so brauchst.Und am besten zuerst die wichtigsten sachen.
Dan kann du ja wie ein nomaler brief anfangen
mit deiner anschrift und dan
kannst du reinschreiben das es deine erste wohnung ist und du leider keine möbel hast.
Dan liestet du in den brief ein was du alles so brauchst.
In deinem fall bekommst du bestimmt ein darlehen.
Viel glück und hoffe ich konnte dir ein wennig helfen
Am besten setzt du dich hin und überlegst was du alles so brauchst.Und am besten zuerst die wichtigsten sachen.
Dan kann du ja wie ein nomaler brief anfangen
mit deiner anschrift und dan
kannst du reinschreiben das es deine erste wohnung ist und du leider keine möbel hast.
Dan liestet du in den brief ein was du alles so brauchst.
In deinem fall bekommst du bestimmt ein darlehen.
Viel glück und hoffe ich konnte dir ein wennig helfen

Hallo dattelpalme
Beim Bezug der ersten eigenen Wohnung kannst Du eine Erstausstattung beantragen. Das muss dann als Beihilfe und nicht als Darlehen gewährt werden.
Gruss
Beim Bezug der ersten eigenen Wohnung kannst Du eine Erstausstattung beantragen. Das muss dann als Beihilfe und nicht als Darlehen gewährt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hi Jean!
Da irrst du dich. Wenn man erstmalig eine Wohnung bezieht bzw. aufgrund z. B. eines Wohnungsbrandes oder eines vorherigen Haftaufenthaltes keine Möbel mehr da sind, dann kann man gem. § 23, Abs. 3 SGB II:
" (3) Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen"
beantragen. Die Erstausstattung einer Wohnung ist Absatz 1. Das, was du meinst - für Schwangere - ist Absatz 2. Und dann gibts noch was für Klassenfahrten.
Diese 3 Beihilfen sind übrig geblieben. Alles andere = Darlehen.
Henry
Da irrst du dich. Wenn man erstmalig eine Wohnung bezieht bzw. aufgrund z. B. eines Wohnungsbrandes oder eines vorherigen Haftaufenthaltes keine Möbel mehr da sind, dann kann man gem. § 23, Abs. 3 SGB II:
" (3) Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen"
beantragen. Die Erstausstattung einer Wohnung ist Absatz 1. Das, was du meinst - für Schwangere - ist Absatz 2. Und dann gibts noch was für Klassenfahrten.
Diese 3 Beihilfen sind übrig geblieben. Alles andere = Darlehen.
Henry