Hallöchen ich bräuchte schnellen RAT...hoffe mir kann jemand helfen,
ich möchte gern einen nebenjob machen wo ich 100€ dazu verdienen darf ohne abzüge zu haben, meine Frage lautet.: wieviel Stunden pro Woche oder pro monat sind denn zulässig ohne das ich ärger bekomme???
Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar,schön das es eine solche Seite gibt...
Mfg Steffen
NebenJob 100€ bei Hartz4???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hier die Antwort (abgeschrieben vom Moderator, DANKE!
Die ersten 100,- € sind anrechnungsfrei. Von jedem weiteren Euro werden bei einem Minijob zusätzlich 20% nicht angerechnet. Bei einem Einkommen von 400,- € bleiben so 160,- € anrechnungsfrei, 240,- € werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen. 
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Re: NebenJob 100€ bei Hartz4???
Stunden begrenzung gibts nur bei ALG I ! Bei ALG II ist das egal !OpelBerlin hat geschrieben:wieviel Stunden pro Woche oder pro monat sind denn zulässig ohne das ich ärger bekomme???
Mfg Steffen
Ansonsten hat @moselkerl ja schon schön erklärt
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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OpelBerlin
- Beiträge: 4
- Registriert: 17.07.2007 15:23
anrechnungsfrei....
wenn ich doch aber nur die 100 euro dazu verdiene da ich aushelfe bei´m nehme ich mal an reinigungsmässig,...fällt das auf oder kann ich durchaus nur 100€ einfach so dazu verdienen
Du musst den Nebenverdienst eh der Arge Anzeigen. Du kannst die 100€ behalten ! Aber bei der Arge Anrufen und den Nebenverdienst anmelden, oder Veränderungsmitteilung ausfüllen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.