Hauskauf/Mietkauf

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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katze34
Beiträge: 33
Registriert: 31.07.2006 10:42

Hauskauf/Mietkauf

Beitrag von katze34 »

Was ist wenn man trotz Harz4 ein Haus über Mietkauf kaufen möchte
wer kann da rat geben.
Liebe grüße
danke :D
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Wie wollt ihr das bezahlen? Die Tilgung übernimmt das Amt nicht.

Henry
katze34
Beiträge: 33
Registriert: 31.07.2006 10:42

Beitrag von katze34 »

Hi ich bezahle doch jetzt auch miete
ich möchte das Haus halt kaufen über Mietkauf
MFG Katze34 :)
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Katze,

soviel mir bekannt ist, darfst du mit Alg2 keinen Wert anhäufen. Aus einem Hauskauf per Mietkauf wird also eher nichts werden.

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Mietkauf hört sich ziemlich einfach an, aber damit sind wohl schon viele Leute ganz arg auf die Nase gefallen. Aber rein von der Logik wäre das ja dann praktisch so, das Dir die Allgemeinheit ein eigenes Haus finanziert? Kann ich mir nicht vorstellen.

LG Simone
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Hi ich bezahle doch jetzt auch miete
ich möchte das Haus halt kaufen über Mietkauf
Ja, jetzt rechnet ja das Amt auch die volle Miete an (wenn die angemessen ist) und bezahlt sie somit voll. Bei einem Mietkauf würden aber die Tilgungsraten, die dann in der monatlichen Leistung an den Verkäufer enthalten sind, vom Amt nicht übernommen.

Du würdest nur die Kosten bekommen, die für die Nebenkosten entstehen. Nichts dafür, dass du die Wohnung abbezahlen kannst.
Denn damit würdest du dir Vermögen schaffen, was nicht Aufgabe des ALG 2 ist.

Henry
Nadine Sch.
Beiträge: 74
Registriert: 21.08.2006 19:03
Wohnort: Saarland

Beitrag von Nadine Sch. »

hmm, aber wieso bekommen manche sogar Ihre Finanzierungsrate vom Haus bezahlt? (weil sie evtl. niedriger als die Miete ist???)
Kenne nämlich ein Paar das sich wohl so Ihr Haus zu ende finanziert hat :(
Sry mich ärgert sowas...mein Freund geht für 7 Euro BRUTTO arbeiten, so das wir (Mein Freund, Ich und MEINE 2 Kinder) nicht mehr vom Amt abhängig sind!
katze34
Beiträge: 33
Registriert: 31.07.2006 10:42

Beitrag von katze34 »

Hi Nadine,
ich kann dich verstehn, es ghet mir nicht darum vermögen zu machen
mein problem ist das Haus gehört meinem ex mann ich wohne zu miete dort. Plötzlich hat der geheiratet, sie ist schwanger un dann will er das haus was noch hochverschuldet ist verkaufen/ Zwangsversteigern.
Ich sitze aber ja hier nunmal mit drei kidds drin und würd nunmal gerne
hier wohnen bleiben um das zu dürfen müste ich ja jetzt übernehmen.
Ich hab nun einen anwalt eingeschaltet, ich kann ja auch nichts dafür wenn der meint er müste jetzt alles schmeißen.
Liebe grüße :(
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Nadine, die Finanzierungsrate bei einem Haus besteht aus Zinsen und Tilgung. Meist nur 1% Tilgung und ca 5% Zinsen. Das Amt übernimmt nur den Zins-Anteil, auf keinen Fall die Tilgung.
Bei den oben genannten Zahlen bedeutet das allerdings, daß das Amt über 80% der Finanzierungsraten übernimmt.
Bei Mietkauf wird allerdings der Zins-Anteil deutlich niedriger sein, oder gar nicht vorhanden.
Somit übernimmt das Amt in diesem Fall also nur einen kleinen Teil oder gar nichts.

Ob es juristisch überhaupt zulässig und möglich ist, als Hartz4ler einen Kaufvertrag für ein Haus abzuschließen, ist mir nicht bekannt. Ich kenne jedenfalls kein Beispiel, wo das jemand gemacht hat. Und hier im Forum sicher auch niemand, oder?
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