Hallo, ich bin grade über Google auf dieses Forum gestossen, und habe mich direkt angemeldet, weil ich einen Rat brauche!
Das es uns Hartz4 Empfängern dreckig geht, ist allgemein bekannt, aber mein fall ist irgendwie ausweglos, und besonders Kompliziert! (So erscheint es mit zumindest)
Ich war Selbstständig mit einem eigenen Fahrradladen, und bin mit besagtem Laden leider finanziell komplett den Bach runtergegangen, und liege Momentan bei knapp 20.000 Euro Schulden. Obendrein lebe ich in Scheidung, und muss auch noch befürchten, das ich eventuellen Unterhalt an meine "noch" Frau zahlen muss, sobald ich wieder einen Job finden sollte.
Da der Fahrradladen auch schon ein vom damaligen Arbeitsamt finanzierter versuch war, mich selbstständig zu machen, habe ich diesen nach einem Jahr, und den besagten angehäuften Schulden wieder geschlossen, und beziehe nun Hartz4!
Meine leistungen liegen bei 725.- € Monatlich, und dadurch das ich unter dem Selbstbehalt Satz von 900.-€ für allein lebende Personen liege, bin ich auch vor Pfändungen geschützt.
Jetzt habe ich allerdings die möglichkeit, mit meinem Langjährigen Hobby etwas Geld nebenbei zu verdienen, und zwar als DJ in einer Discothek. Das Problem ist aber, das der Inhaber nur DJ´s arbeiten lässt, die Rechnungen schreiben können, und ich weis nicht ob man auch als Privatmann noch Rechnungen schreiben darf!?!
Mein Gewerbe habe ich ja ende 2003 abgemeldet, und ich würde ja auch wirklich nur ein paar euro nebenbei verdienen, und das allein würde sich für eine vollständige gewerbeanmeldung gar nicht lohnen.
Muss ich mir die Möglichkeit auf diesen kleinen Nebenjob jetzt durch die lappen gehen lassen, oder sieht hier eventuell jemand eine möglichkeit, wie ich aus dieser Zwickmühle herauskommen kann?
Punkt 1: Melde ich wieder ein Gewerbe an, stehen sofort alle alten Gläubiger, und meine von mir getrennt lebende "noch"Ehefrau auf der Matte, und wollen einen Teil vom Kuchen abhaben.
Punkt 2: Melde ich kein Gewerbe an, darf ich wahrscheinlich auch keine Rechnungen schreiben, oder?
Punkt 3: Wenn ich den Discobesitzer dazu überreden kann, mich als Mini Jobler einzustellen, wieviel bekomme ich dann von meinen Hartz4 Leistungen abgezogen?
Punkt 4: Ich würde den DJ Job ungern alleine machen, und hätte einen 2ten Mann dabei, der mich untersützt, und wir würden die Gage aufteilen.. aber der 2te Mann ist in einer ähnlich prikären Situation wie ich, und kann auch keine Rechnungen schreiben, also müsste ich ja Praktisch seinen Verdienst, als Betriebliche ausgabe anmelden, wenn ich das doch auf Gewerbeschein machen sollte, oder?
Mir raucht schon seit wochen der Kopf, ich hoffe ich bekomme hier ein paar hilfreiche Tip´s
Danke schonmal im Vorraus
Hartz4 Selbstständigkeit und Schulden
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hartz4 Selbstständigkeit und Schulden
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
Hartz4 Selbstständigkeit und Schulden
Ich glaube das kannst du nur im Schuldenforum klären !!!!
Einfach zuviele rechtliche- und anderweitige Möglichkeiten......
Genaue Vertragslage ist für ne eindeutige Beurteilung unerlässlich !!!!!!!
LG aus Aachen
-US-
Einfach zuviele rechtliche- und anderweitige Möglichkeiten......
Genaue Vertragslage ist für ne eindeutige Beurteilung unerlässlich !!!!!!!
LG aus Aachen
-US-
@Deejay,
Was Deine Schulden betrifft, da stimme ich -US- zu . Da frage mal im
Schulden Forum
nach .
Die anderen Dinge hören sich mal wieder vedammt nach Trickserei an.
Ja , Dein Diskoboss möchte keine Sozialabgaben zahlen und sucht desshalb einen selbständigen Diskjokey.
Voweg ist es doch mal so , wenn Du etwas mit Deiner DJ Arbeit verdienst dann musst Du es auch angeben.
Du hast die Möglichkeit ein nebenberufliches Gewerbe anzumelden und dann beim Finanzamt die Kleinunternehmerreglung zu wählen .
Dann kannst Du auch Deine Kosten gewinnmindernd einsetzen. Und natürlich kannst Du dann auch eine Rechnung schreiben. Aber das weisst Du ja alles aus Deiner ersten Selbständigkeit.
Du wirst dann wohl eine Einnahme Überschuss Rechnung erstellen müssen und den Gewinn mit Deinen Bezügen verrechnen lassen.
Wenn Du über die Freigrenzen kommst dann wird Deine Ehefrau und Ihren Anwalt nicht zu vergessen ,logischerweise auch die Hände aufhalten wenn Du Ihr zum Unterhalt verpflichtet bist .
Punkt 2 .: Meldest Du kein Gewerbe an und Dein Boss stellt Dich nicht als Minijobber an dann wird es wohl Schwarzarbeit sein
Punkt 3 . Du kannst als Arbeitlosengeld 2 Empfänger natürlich auch im Rahmen der Zuverdienstgrenzen abzugsfrei hinzuverdienen.
Punkt 4 . Gesellschaftsform GbR fällt mir dazu ein . Oder jeder macht selber ein Gewerbe .
Zum Schluss stellt sich dann noch die Frage in wieweit es sich um eine Scheinselbständigkeit handeln könnte , wenn Du / Ihr nur für den einen Diskobesitzer arbeitet.
Auf alle Fälle könnte es ein Einstieg in eine neue Selbständigkeit sein mit der Du Deine Lage eventuell in den Griff bekommen könntest.
Wenn ich mit meiner Einschätzung falsch liege dann korregiert mich bitte.
Viel Erfolg .
Grüße Flunk
Ach ja
Was Deine Schulden betrifft, da stimme ich -US- zu . Da frage mal im
Schulden Forum
nach .
Die anderen Dinge hören sich mal wieder vedammt nach Trickserei an.
Ja , Dein Diskoboss möchte keine Sozialabgaben zahlen und sucht desshalb einen selbständigen Diskjokey.
Voweg ist es doch mal so , wenn Du etwas mit Deiner DJ Arbeit verdienst dann musst Du es auch angeben.
Du hast die Möglichkeit ein nebenberufliches Gewerbe anzumelden und dann beim Finanzamt die Kleinunternehmerreglung zu wählen .
Dann kannst Du auch Deine Kosten gewinnmindernd einsetzen. Und natürlich kannst Du dann auch eine Rechnung schreiben. Aber das weisst Du ja alles aus Deiner ersten Selbständigkeit.
Du wirst dann wohl eine Einnahme Überschuss Rechnung erstellen müssen und den Gewinn mit Deinen Bezügen verrechnen lassen.
Wenn Du über die Freigrenzen kommst dann wird Deine Ehefrau und Ihren Anwalt nicht zu vergessen ,logischerweise auch die Hände aufhalten wenn Du Ihr zum Unterhalt verpflichtet bist .
Punkt 2 .: Meldest Du kein Gewerbe an und Dein Boss stellt Dich nicht als Minijobber an dann wird es wohl Schwarzarbeit sein
Punkt 3 . Du kannst als Arbeitlosengeld 2 Empfänger natürlich auch im Rahmen der Zuverdienstgrenzen abzugsfrei hinzuverdienen.
Punkt 4 . Gesellschaftsform GbR fällt mir dazu ein . Oder jeder macht selber ein Gewerbe .
Zum Schluss stellt sich dann noch die Frage in wieweit es sich um eine Scheinselbständigkeit handeln könnte , wenn Du / Ihr nur für den einen Diskobesitzer arbeitet.
Auf alle Fälle könnte es ein Einstieg in eine neue Selbständigkeit sein mit der Du Deine Lage eventuell in den Griff bekommen könntest.
Wenn ich mit meiner Einschätzung falsch liege dann korregiert mich bitte.
Viel Erfolg .
Grüße Flunk
Ach ja