Als ALG2 Empfänger, wie hoch ist der Freibetrag bei LBS ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Als ALG2 Empfänger, wie hoch ist der Freibetrag bei LBS ?
Ich bin 30 Jahre alt und zahle in mein LBS ca. 30 EUR im Monat. Ende dieses Jahres wird der eingezahlte Betrag insgesamt 8500 EUR betragen. Kann die ARGE ab einer bestimmten Summe mich dazu forden zunächst dieses Geld aufzubrauchen ?
Und wie sieht es mit privater Altersvorsorge aus ? Wieviel Geld kann ich in dieses Instrument investieren ohne dass die ARGE von mir verlangt zunächst dieses Geld aufzubrauchen ?
Und wie sieht es mit privater Altersvorsorge aus ? Wieviel Geld kann ich in dieses Instrument investieren ohne dass die ARGE von mir verlangt zunächst dieses Geld aufzubrauchen ?
Hallo @Wolke
Es wird für Barvermögen ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr des Hilfsbedürftigen und seines Partners eingeräumt. Der Grundfreibetrag beträgt dabei in jedem Fall maximal 9.750 Euro.
Vom Vermögen kann außerdem die Altersvorsorge in Höhe des - nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge - geförderten Vermögens einschließlich der Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge abgesetzt werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet.
Weiteres Vermögen, das ausschließlich der Altersvorsorge dient, ist bis zu einer Höhe von 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners anrechnungsfrei (Max. Freibetrag: 16.250 Euro).So soll Arbeitslosengeld II-Empfängern der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altervorsorge erleichtert werden. Beiträge für die Riester-Rente bleiben unangetastet.
Des Weiteren steht jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen ein Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen zu.
Es wird für Barvermögen ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr des Hilfsbedürftigen und seines Partners eingeräumt. Der Grundfreibetrag beträgt dabei in jedem Fall maximal 9.750 Euro.
Vom Vermögen kann außerdem die Altersvorsorge in Höhe des - nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge - geförderten Vermögens einschließlich der Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge abgesetzt werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet.
Weiteres Vermögen, das ausschließlich der Altersvorsorge dient, ist bis zu einer Höhe von 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners anrechnungsfrei (Max. Freibetrag: 16.250 Euro).So soll Arbeitslosengeld II-Empfängern der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altervorsorge erleichtert werden. Beiträge für die Riester-Rente bleiben unangetastet.
Des Weiteren steht jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen ein Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen zu.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Welche Sorte (Beispiel) von Altersvorsorge außer Riesterrente wird denn bis max.16.250 EUR nicht angetastet ?DjTermi hat geschrieben:Weiteres Vermögen, das ausschließlich der Altersvorsorge dient, ist bis zu einer Höhe von 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners anrechnungsfrei (Max. Freibetrag: 16.250 Euro).So soll Arbeitslosengeld II-Empfängern der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altervorsorge erleichtert werden. Beiträge für die Riester-Rente bleiben unangetastet.
Hier gilt der Freibetrag für Vermögen unabhängig von welcher Versicherung .. ich sitze nicht in der LA also wenn das falsch ist und jemand weiss es besser nur her damit...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo
Neben Riester ist Rürup-Rente eine Möglichkeit.
Bausparverträge zählen dann nicht zum verwertbaren Vermögen wenn sie abgetreten sind, für Immo-Finanzierung an den Darlehensgeber. Dann ist das Geld nämlich nicht verfügbar.
Genauso wie bei einer Lebensversicherung die nicht vor Erreichen der Altersgrenze ausgezahlt werden kann, muss aber ausdrücklich im Vertrag so geregelt worden sein.
Gruss
Neben Riester ist Rürup-Rente eine Möglichkeit.
Bausparverträge zählen dann nicht zum verwertbaren Vermögen wenn sie abgetreten sind, für Immo-Finanzierung an den Darlehensgeber. Dann ist das Geld nämlich nicht verfügbar.
Genauso wie bei einer Lebensversicherung die nicht vor Erreichen der Altersgrenze ausgezahlt werden kann, muss aber ausdrücklich im Vertrag so geregelt worden sein.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
1) Heißt das, dass auch wenn der Freibetrag bei LBS überschritten wird aber im Vetrag festgelegt wird, dass ich auf das Geld z.B. erst in meinem 45. Lebenssjahr zugreifen kann, bleibt es unangetastet ?Melinde hat geschrieben:Hallo
Neben Riester ist Rürup-Rente eine Möglichkeit.
Bausparverträge zählen dann nicht zum verwertbaren Vermögen wenn sie abgetreten sind, für Immo-Finanzierung an den Darlehensgeber. Dann ist das Geld nämlich nicht verfügbar.
Genauso wie bei einer Lebensversicherung die nicht vor Erreichen der Altersgrenze ausgezahlt werden kann, muss aber ausdrücklich im Vertrag so geregelt worden sein.
Gruss
2) Ist Rürup Rente nicht wie Riesterrent was deren Unantastbarkeit angeht ? Auch wenn im Vertrag nicht festgelegt wird, dass die Ausszahlung erst im Rentenalter erfolgt, solange mann das Geld nicht auszahlen lässt, müsste sie doch auch unantastbar sein. Denn soweit ich weiß, ist Riesterrente ohne Bedingung unantastbar; was deren Auszahlungszeit und der angesparten Summe angeht. Oder liege ich hier falsch ?
3)Gilt bei Bausparverträgen nicht die Freibetragsregelung 150 EUR pro Lebensjahr ? Denn sie dient doch nicht der Altersvorsorge ?
Im voraus vielen Dank für Eure Antworten..
Hallo wolke
Zu 1.)= Wenn Du vertraglich geregelt hast das vor dem 45. Lj kein Drankommen an das Geld möglich ist steht es auch nicht vorher zur Verfügung.
Angerechnet werden kann nur verfügbares Vermögen.
Wenn der Bausparvertrag für die Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung genutzt wird oder beispielsweise eine neue Küche gekauft werden soll, weil die alte nicht mehr brauchbar ist, kann das mit dem zuteilungsreifen Bausparvertrag gemacht werden. Dann gehört er nicht zum verwertbaren Vermögen, weil er beliehen ist.
Ist das Geld verfügbar wird es zum Vermögen mitgezählt.
Zu2.)=Info-Vergleich Altersversorgungssysteme
Zu3.)= Ja
Gruss
Zu 1.)= Wenn Du vertraglich geregelt hast das vor dem 45. Lj kein Drankommen an das Geld möglich ist steht es auch nicht vorher zur Verfügung.
Angerechnet werden kann nur verfügbares Vermögen.
Wenn der Bausparvertrag für die Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung genutzt wird oder beispielsweise eine neue Küche gekauft werden soll, weil die alte nicht mehr brauchbar ist, kann das mit dem zuteilungsreifen Bausparvertrag gemacht werden. Dann gehört er nicht zum verwertbaren Vermögen, weil er beliehen ist.
Ist das Geld verfügbar wird es zum Vermögen mitgezählt.
Zu2.)=Info-Vergleich Altersversorgungssysteme
Zu3.)= Ja
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Zunächst vielen Dank für Deine sehr hilfreiche Antworten, Melinde. Eine Frage hätte ich noch. Momentan zahle ich in die Riesterrente den Mindestbeitrag ein. Ich möchte aber dies um 30 EUR monatlich erhöhen, damit ich wenn ich mal in Rente gehen sollte mehr Geld bekommen kann. Würde die ARGE dies auf mein ALG2 anrechnen und 30 EUR von meiner ALG2 Leistung abziehen ?Melinde hat geschrieben:Hallo wolke
Zu 1.)= Wenn Du vertraglich geregelt hast das vor dem 45. Lj kein Drankommen an das Geld möglich ist steht es auch nicht vorher zur Verfügung.
Gruss
Hallo wolke
Bei Vorsorge für das Alter dürfte da nicht abgezogen werden denke ich. Es heisst doch immer sorgt vor, Vater Staat unterstützt das.
Allerdings sehe ich persönlich diese ganze Vorsorgerei eh etwas kritisch. In den Jahren wo eine Familie zu versorgen ist spart man sich die diversen Versicherungsbeiträge oft mühsam vom Haushaltsgeld ab um dann irgendwann festzustellen das man im Alter nicht viel besser dasteht als ohne die private Vorsorge weil so gut wie alles später mal angerechnet wird und man sich genauso am Existenzminimum wiederfindet wie der nichtvorsorgende. In der Zwischenzeit haben sich nur andere mit dem Geld eine goldene Nase verdient weil dieses eingezahlte Geld "gearbeitet" hat. Komisch, wenn ich einen Euro vor mich hinlege habe ich noch nie gesehen wie der arbeitet.
Gruss
Bei Vorsorge für das Alter dürfte da nicht abgezogen werden denke ich. Es heisst doch immer sorgt vor, Vater Staat unterstützt das.
Allerdings sehe ich persönlich diese ganze Vorsorgerei eh etwas kritisch. In den Jahren wo eine Familie zu versorgen ist spart man sich die diversen Versicherungsbeiträge oft mühsam vom Haushaltsgeld ab um dann irgendwann festzustellen das man im Alter nicht viel besser dasteht als ohne die private Vorsorge weil so gut wie alles später mal angerechnet wird und man sich genauso am Existenzminimum wiederfindet wie der nichtvorsorgende. In der Zwischenzeit haben sich nur andere mit dem Geld eine goldene Nase verdient weil dieses eingezahlte Geld "gearbeitet" hat. Komisch, wenn ich einen Euro vor mich hinlege habe ich noch nie gesehen wie der arbeitet.
Gruss
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