Widerspruch gegen Auskunftsverfahren

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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John Matrix
Beiträge: 1
Registriert: 06.05.2007 18:06

Widerspruch gegen Auskunftsverfahren

Beitrag von John Matrix »

Hallo,

Mein Sohn 19 Jahre alt empfängt Hartz IV er wohnt nicht bei mir und ist ausgezogen wo er noch kein Hartz IV Empfänger war.
Nun werde ich vom Amt aufgefordert meine Vermögensverhätnisse dar zulegen.
Ich möchte gern Widerspruch dagegen einlegen und wollte wissen ob das Erfolg haben könnte und wie ich diesen formulieren sollte.
Desweiteren möchte ich wissen wie hoch in diesen Fall mein Selbstbehalt ist und wie hoch das Vermögen sein darf.

MFG
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo John Matrix
Wenn Du dem Sohn gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bist wird sicher geschaut werden inwieweit Du zu Zahlungen herangezogen werden kannst. Alg2 ist eine nachrangige Leistung und zuerst müssen alle anderen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft werden.
Der angemessene monatliche Selbstbehalt des Unterhaltspfl.
beträgt gegenüber volljährigen Kindern
1. wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist: 1.010 EUR 1.100 €
2. wenn der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist: 900 EUR 1.100 €
Stand 1.7.2005
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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