Hallo!
Wenn geliehenes Geld auf das Konto eingezahlt wird mit dem Vermerk " Leihgabe von XXX " darf das doch nicht als Einkommen angerechnet werden oder ?
Danke schon mal für die Infos!
LG
Silvia
Leihgabe auf Konto Einkommen ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo maria1106
Wenn auf der Überweisung ausdrücklich Rückzahlung geliehenes Geld steht muss das als zweckbestimmte Einnahme gewertet werden und ist nicht anrechenbar. Allerdings ist es immer gut wenn auf Rückfrage auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten vorgelegt werden kann. So ein Schrieb wie beim Kreditvertrag von Banken mit Rückzahlungsmodalitäten und Zinsen. Ginge auch rückdatiert.
Zinsen können auch als 0% eingetragen werden.
So wie wenn man jemanden ein Auto schenkt das noch angemeldet ist, keinen TÜV mehr hat und bekommt aber für Bastler interessant ist. Macht man da z.B. keinen Kaufvertrag mit 0,00 € Kaufpreis und der andere meldet es nicht wie vereinbart um hat man jede Menge Ärger wenn mit der Karre Unsinn gemacht wird weil man noch der Halter ist.
Am besten verleiht man sowieso untereinander Geld nur in bar.
Gruss
Wenn auf der Überweisung ausdrücklich Rückzahlung geliehenes Geld steht muss das als zweckbestimmte Einnahme gewertet werden und ist nicht anrechenbar. Allerdings ist es immer gut wenn auf Rückfrage auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten vorgelegt werden kann. So ein Schrieb wie beim Kreditvertrag von Banken mit Rückzahlungsmodalitäten und Zinsen. Ginge auch rückdatiert.
So wie wenn man jemanden ein Auto schenkt das noch angemeldet ist, keinen TÜV mehr hat und bekommt aber für Bastler interessant ist. Macht man da z.B. keinen Kaufvertrag mit 0,00 € Kaufpreis und der andere meldet es nicht wie vereinbart um hat man jede Menge Ärger wenn mit der Karre Unsinn gemacht wird weil man noch der Halter ist.
Am besten verleiht man sowieso untereinander Geld nur in bar.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Danke Melinde!
Es geht in diesem Fall darum dass das Geld das Konto decken soll und da hilft es in Bar nicht weiter! Dann müsste es auch eingezahlt werden weil sonst die Fixkosten nicht abgebucht werden können, deshalb frage ich!
Bei diesem Konto ist der Dispo voll ausgeschöpft und es kann eben nichts mehr abgebucht werden.
Aber danke für die Info, ich gebe das mal so weiter !
LG
Silvia
Es geht in diesem Fall darum dass das Geld das Konto decken soll und da hilft es in Bar nicht weiter! Dann müsste es auch eingezahlt werden weil sonst die Fixkosten nicht abgebucht werden können, deshalb frage ich!
Bei diesem Konto ist der Dispo voll ausgeschöpft und es kann eben nichts mehr abgebucht werden.
Aber danke für die Info, ich gebe das mal so weiter !
LG
Silvia
Hallo maria1106
Ups, ich hatte das so verstanden das jemand etwas zurückkriegt was er mal verliehen hatte.
Geht in eurem Fall dann am besten so das auf der Überweisung steht Leihgabe zum Kontoausgleich.
Gruss
Ups, ich hatte das so verstanden das jemand etwas zurückkriegt was er mal verliehen hatte.
Geht in eurem Fall dann am besten so das auf der Überweisung steht Leihgabe zum Kontoausgleich.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.