Arbeiten trotz Kind
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Arbeiten trotz Kind
Hallo erst mal!!!!!!
Ich habe da mal eine Frage!!!!!! Also ich habe eine Tochter 3 monate alt und lebe mit dem Kindsvater in einem Haushalt.So jetzt war ich Freitag bei meinem Berufsberater und der hat mir gesagt,das sich mittlerweile was geändert hat. Das bedeutet ich soll jetzt Arbeiten gehen weil wir zur Zeit beide Arbeitslos sind,und die Betreuung des Kindes gewährleistet ist wenn er zu Hause bleibt und ich dafür Arbeiten gehe.Aber ich will zu hause bleiben und mich um die Erziehung unserer Tochter kümmern.Er kümmert sich ja auch um Arbeit aber findet keine. Kann mir jemand helfen wie wir das machen können das ich zu Hause bleiben kann.Bin für jeden Ratschlag dankbar!!!!!!!!!
Danke für eure Antworten schon mal im voraus!
mfg.Trixi
Ich habe da mal eine Frage!!!!!! Also ich habe eine Tochter 3 monate alt und lebe mit dem Kindsvater in einem Haushalt.So jetzt war ich Freitag bei meinem Berufsberater und der hat mir gesagt,das sich mittlerweile was geändert hat. Das bedeutet ich soll jetzt Arbeiten gehen weil wir zur Zeit beide Arbeitslos sind,und die Betreuung des Kindes gewährleistet ist wenn er zu Hause bleibt und ich dafür Arbeiten gehe.Aber ich will zu hause bleiben und mich um die Erziehung unserer Tochter kümmern.Er kümmert sich ja auch um Arbeit aber findet keine. Kann mir jemand helfen wie wir das machen können das ich zu Hause bleiben kann.Bin für jeden Ratschlag dankbar!!!!!!!!!
Danke für eure Antworten schon mal im voraus!
mfg.Trixi
Hallo Trixi
Hat er Dir auch die entsprechenden §§ vorgelegt auf die er seine Information wegen der Änderung stützt? Sagen kann man viel.
Es ist halt so das ihr alle Anstrengungen unternehmen müsst um eure Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Wer als erster Arbeit findet muss die annehmen.
Väter können Kinder auch wunderbar großziehen, das sehe ich an meinen beiden "Prachtexemplaren".
Ich kann verstehen das Du diese Aufgabe gerne selber übernehmen möchtest und wünsche Dir das der Freund schnellstens eine Arbeit findet.
Gruss
Hat er Dir auch die entsprechenden §§ vorgelegt auf die er seine Information wegen der Änderung stützt? Sagen kann man viel.
Es ist halt so das ihr alle Anstrengungen unternehmen müsst um eure Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Wer als erster Arbeit findet muss die annehmen.
Väter können Kinder auch wunderbar großziehen, das sehe ich an meinen beiden "Prachtexemplaren".
Ich kann verstehen das Du diese Aufgabe gerne selber übernehmen möchtest und wünsche Dir das der Freund schnellstens eine Arbeit findet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo und danke für deine antwort!!!!
Nun zu deiner Frage, nein er hat mir keine § genannt oder gezeigt,aber wenn du mir auch sagst das wenn der jenige der schneller Arbeit findet auch Arbeiten gehen muss,dann habe ich ja keine chance zu Hause zu bleiben, weil er mir auch gesagt hat das ich jetzt anfangen muss mich wieder zu Bewerben.Er will mich in ca.4-6 wochen noch mal Einladen und wenn ich oder mein Freund bis dahin nichts gefunden haben wird er mir was geben und wenn ich nur wieder so ein Bewerber Training mit mache.Das habe ich aber auch schon ein paar mal gemacht und ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich da ewig soll.Also habe ich sonst keine möglichkeiten um zu Hause zu bleiben oder??????Hat das denn von euch noch keiner gehabt????
mfg.Trixi
Nun zu deiner Frage, nein er hat mir keine § genannt oder gezeigt,aber wenn du mir auch sagst das wenn der jenige der schneller Arbeit findet auch Arbeiten gehen muss,dann habe ich ja keine chance zu Hause zu bleiben, weil er mir auch gesagt hat das ich jetzt anfangen muss mich wieder zu Bewerben.Er will mich in ca.4-6 wochen noch mal Einladen und wenn ich oder mein Freund bis dahin nichts gefunden haben wird er mir was geben und wenn ich nur wieder so ein Bewerber Training mit mache.Das habe ich aber auch schon ein paar mal gemacht und ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich da ewig soll.Also habe ich sonst keine möglichkeiten um zu Hause zu bleiben oder??????Hat das denn von euch noch keiner gehabt????
mfg.Trixi
Hallo,
Ich sags mal Kurz da es mir leider nicht gut geht...
Die Erziehung des Kindes ist nicht mit der Aufnahme einer Arbeit vereinbar, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es ist dabei unerheblich, ob eine betreuende Person/Stelle vorhanden ist.
In einer Familie mit einem Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen.
Ich sags mal Kurz da es mir leider nicht gut geht...
Die Erziehung des Kindes ist nicht mit der Aufnahme einer Arbeit vereinbar, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es ist dabei unerheblich, ob eine betreuende Person/Stelle vorhanden ist.
In einer Familie mit einem Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Danke für die Antwort!!!
Also wenn ich das richtig vertanden habe können die mir vom Arbeitsamt nicht verbieten zu Hause zu bleiben,wenn mein Freund sich um Arbeit kümmert,solange unsere Tochter noch keine 3 Jahre alt ist.Muss ich mich denn trotzdem weiter Bewerben???? Und was soll ich dem Berufsberater denn am besten sagen,weil der mir gesagt hat das das jetzt eine neue Regelung ist das Mütter auch Arbeiten MÜSSEN wenn der Vater zu Hause ist und sich Bewirbt.
mfg Trixi
Also wenn ich das richtig vertanden habe können die mir vom Arbeitsamt nicht verbieten zu Hause zu bleiben,wenn mein Freund sich um Arbeit kümmert,solange unsere Tochter noch keine 3 Jahre alt ist.Muss ich mich denn trotzdem weiter Bewerben???? Und was soll ich dem Berufsberater denn am besten sagen,weil der mir gesagt hat das das jetzt eine neue Regelung ist das Mütter auch Arbeiten MÜSSEN wenn der Vater zu Hause ist und sich Bewirbt.
mfg Trixi
-
Gast
Hallo
Danke für den Tip das werde ich ihm auf jeden fall mal sagen.Aber jetzt muss ich bis zum nächsten Termin ja 20 Bewerbungen schreiben sonst bekomm ich das geld gekürzt weil ich ja sonst keine Eigen Bemühungen vorzuweisen habe.Was soll ich Ihm denn sagen wenn er zu mir sagt das er was für mich gefunden hat weil er ja schon zu mir gesagt hat das er auch für mich was sucht und das er sich meldet sobald er was gefunden hat.Meint ihr also auch wenn der mich versucht in Arbeit zu stecken und das wirklich so ist das ich nicht Arbeiten brauch bis unsere Tochter 3 ist soll ich mich dann mal beim Rechtsanwalt erkundigen was ich dagegen machen kann????????
Danke für den Tip das werde ich ihm auf jeden fall mal sagen.Aber jetzt muss ich bis zum nächsten Termin ja 20 Bewerbungen schreiben sonst bekomm ich das geld gekürzt weil ich ja sonst keine Eigen Bemühungen vorzuweisen habe.Was soll ich Ihm denn sagen wenn er zu mir sagt das er was für mich gefunden hat weil er ja schon zu mir gesagt hat das er auch für mich was sucht und das er sich meldet sobald er was gefunden hat.Meint ihr also auch wenn der mich versucht in Arbeit zu stecken und das wirklich so ist das ich nicht Arbeiten brauch bis unsere Tochter 3 ist soll ich mich dann mal beim Rechtsanwalt erkundigen was ich dagegen machen kann????????
-
Gast
Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht findest Du bei: Tacheles
Ich persönlich bin Gewerkschaftsmitglied, dazu gehört auch eine Rechtsschutzversicherung, die vertreten mich dann wenn nötig gegenüber der Arge im außergerichtlichen Verfahren und auch vor Gericht.
Die € 2,50 im Monat zahle ich gerne.
Ich persönlich bin Gewerkschaftsmitglied, dazu gehört auch eine Rechtsschutzversicherung, die vertreten mich dann wenn nötig gegenüber der Arge im außergerichtlichen Verfahren und auch vor Gericht.
Die € 2,50 im Monat zahle ich gerne.