Kann mir einer helfen mich würde interresieren ob die arge die kosten für eine taufe übernimmt.lebe in einer partnerschaft bin in der ausbildung.
oder wurde bei jemanden schon von der arge die taufe bezahlt.oder weiß jemand was da rüber denn ich habe nicht so die ahnung davon
bitte um antwort danke
Fragen zur kosten übernahme für eine taufe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Seid wann kostet eine Taufe Geld ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo Wildmaus3
Für Taufen und vergleichbare Feierlichkeiten gibt es keinerlei Beihilfen oder Zuschüsse.
Im Gegenteil, bei eventuell erhaltenen Geschenken für die Hautperson der Feierlichkeiten muss man sogar befürchten das die als Einkommen gewertet und leistungsmindernde Folgen haben. (Das dürfte allerdings nur in den Fällen passieren in denen solcherlei Zuwendungen bekannt werden und die jährliche Freibetragsgrenze von 50 € im Jahr übersteigen.)
Noch ist es nicht soweit das man bei Feiern im Familienkreis einen Vertreter der Behörde zu "Gast" laden muss.
Gruss
Für Taufen und vergleichbare Feierlichkeiten gibt es keinerlei Beihilfen oder Zuschüsse.
Im Gegenteil, bei eventuell erhaltenen Geschenken für die Hautperson der Feierlichkeiten muss man sogar befürchten das die als Einkommen gewertet und leistungsmindernde Folgen haben. (Das dürfte allerdings nur in den Fällen passieren in denen solcherlei Zuwendungen bekannt werden und die jährliche Freibetragsgrenze von 50 € im Jahr übersteigen.)
Noch ist es nicht soweit das man bei Feiern im Familienkreis einen Vertreter der Behörde zu "Gast" laden muss.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
jo Maria da gebe ich Dir gerne recht..
ich finde die frage auch schon einwenig dreist.
ich finde die frage auch schon einwenig dreist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.