ausländ. Mann - Abwesenheit ok?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ausländ. Mann - Abwesenheit ok?
Hallo, ich habe folgende Frage:
Mein ausländ. Ehemann und ich beziehen ALG 2. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn mein Mann regelmäßig einige Monate getrennt von mir in seinem Heimatland lebt, wiederkehrt und jeweils erneut ALG 2 beantragt? Unsere Ehe besteht weiterhin. Während seiner Abwesenheit bezöge ich ja weiterhin ALG 2. In seinem afrikan. Heimatland sind die Löhne jedoch so gering, dass er mich finanziell nicht unterstützen könnte.
Sofern eine solche mehrmonatige Ortsabwesenheit möglich ist, welche weiteren Konsequenzen bringt dies mit sich?
Vielen Dank für Informationen.
Mein ausländ. Ehemann und ich beziehen ALG 2. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn mein Mann regelmäßig einige Monate getrennt von mir in seinem Heimatland lebt, wiederkehrt und jeweils erneut ALG 2 beantragt? Unsere Ehe besteht weiterhin. Während seiner Abwesenheit bezöge ich ja weiterhin ALG 2. In seinem afrikan. Heimatland sind die Löhne jedoch so gering, dass er mich finanziell nicht unterstützen könnte.
Sofern eine solche mehrmonatige Ortsabwesenheit möglich ist, welche weiteren Konsequenzen bringt dies mit sich?
Vielen Dank für Informationen.
Hallo,
es es wird dann nichts mehr Logischerweise geben.
es es wird dann nichts mehr Logischerweise geben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Die Frage kannst Du Dir hier selbst beantworten, hast du selbst mal geschriebenmaria1106 hat geschrieben:AHA
Das heißt jetzt wennich meinen Bedarfspartner ins Ausland schicke bin ich wieder alleinerziehend?
Und bekomme mehr Leistung?
LG
Silvia

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ght=#20477
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Vielen Dank für die Antworten.
Sofern ich es richtig verstanden habe, könnte er jährlich für ca. 3 Monate heimfliegen und sich für ca. 9 Wochen vom ALG 2-Bezug abmelden? Denn 3 Wochen Urlaub stehen ihm ja zu, so dass er 9 Wochen kein ALG 2 erhält (nur ich) und sich nach Wiederkehr wieder anmeldet...
Ich hoffe, ich habe es korrekt verstanden... Oder?
Vielen Dank.
Sofern ich es richtig verstanden habe, könnte er jährlich für ca. 3 Monate heimfliegen und sich für ca. 9 Wochen vom ALG 2-Bezug abmelden? Denn 3 Wochen Urlaub stehen ihm ja zu, so dass er 9 Wochen kein ALG 2 erhält (nur ich) und sich nach Wiederkehr wieder anmeldet...
Ich hoffe, ich habe es korrekt verstanden... Oder?
Vielen Dank.