ausländ. Mann - Abwesenheit ok?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Martha
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ausländ. Mann - Abwesenheit ok?

Beitrag von Martha »

Hallo, ich habe folgende Frage:

Mein ausländ. Ehemann und ich beziehen ALG 2. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn mein Mann regelmäßig einige Monate getrennt von mir in seinem Heimatland lebt, wiederkehrt und jeweils erneut ALG 2 beantragt? Unsere Ehe besteht weiterhin. Während seiner Abwesenheit bezöge ich ja weiterhin ALG 2. In seinem afrikan. Heimatland sind die Löhne jedoch so gering, dass er mich finanziell nicht unterstützen könnte.

Sofern eine solche mehrmonatige Ortsabwesenheit möglich ist, welche weiteren Konsequenzen bringt dies mit sich?

Vielen Dank für Informationen.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
es es wird dann nichts mehr Logischerweise geben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Wie nichts mehr geben? Für die Frau auch nicht die ja in Deutschland bleibt?
LG
Silvia
Gast

Beitrag von Gast »

Für die Frau ja, ist doch klar, nur den Mann bekommt nichts mehr.
maria1106
Beiträge: 1069
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Beitrag von maria1106 »

Auch wenn er immer wieder zu dieser Bedarfsgemeinschaft kommt / gehört ?

LG
Silvia

PS: Danke für die Info, ist sehr interessant, man lernt nie aus!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo maria1106
Ja, das ist so weil er nicht seinen ständigen Aufenthalt dort hat.
Er ist sozusagen ortsabwesender :wink: Gast.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

AHA
Das heißt jetzt wennich meinen Bedarfspartner ins Ausland schicke bin ich wieder alleinerziehend?
Und bekomme mehr Leistung?
LG
Silvia
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

maria1106 hat geschrieben:AHA
Das heißt jetzt wennich meinen Bedarfspartner ins Ausland schicke bin ich wieder alleinerziehend?
Und bekomme mehr Leistung?
LG
Silvia
Die Frage kannst Du Dir hier selbst beantworten, hast du selbst mal geschrieben ;)
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ght=#20477
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

nein kann ich nicht, da ich ja nicht verheiratet bin.
Aber wahrscheinlich wird dass dann als dauernd getrennt lebend angerechnet, wenn man verheiratet ist ?!

LG
Silvia
Martha
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Beitrag von Martha »

Vielen Dank für die Antworten.

Sofern ich es richtig verstanden habe, könnte er jährlich für ca. 3 Monate heimfliegen und sich für ca. 9 Wochen vom ALG 2-Bezug abmelden? Denn 3 Wochen Urlaub stehen ihm ja zu, so dass er 9 Wochen kein ALG 2 erhält (nur ich) und sich nach Wiederkehr wieder anmeldet...

Ich hoffe, ich habe es korrekt verstanden... Oder?

Vielen Dank.
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