Hallo,
es gab letztens schon mal so eine Frage, finde diese aber leider nicht mehr.
Wenn ich 25 oder älter bin, bin ich da nun verpflichtet bundesweit zu arbeiten oder kann ich es begrenzen auf meine Stadt. Da ich schon unterschiedliche Sachen gelesen habe.
Muß ich bundesweit arbeiten?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Gast
zumal die Frage ist wie Du dich bei der Agentur für Arbeit bereit erklärt hast zu Arbeiten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Na ich mußte damals gleich unterschreiben das ich deutschlandweit arbeiten muß. Die haben mit den Zettel praktisch in den Mund geschoben. Hatte dann aber gleich eine Weiterbildung gemacht, dann gearbeitet und jetzt wieder arbeitslos. Weiß ja nicht ob da der alte Vertrag noch gilt oder ob die mich wieder fragen werden ob ich deutschlandweit arbeiten will/muß. Bis jetzt kam noch nix, aber ich habe es nicht vor, weil ich mir es in meiner Beziehung nicht erlauben kann/will.
Hast Du denn eine Eingliederungsvereinbarung Unterschrieben ? Da müsste es doch drin stehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
na da drin mußte ich soweit ich mich erinnern kann unterschreiben das ich es bundesweit mache, aber wie gesagt sie hat gesagt das ist Pflicht und ich muß das machen. Wußte ja nicht das man sich das aussuchen kann.
Aber wie auch gesagt war ja dann arbeiten und jetzt wieder arbeitslos, daher weiß ich nicht ob ich praktisch wieder was neues unterschreiben muß oder ob die Vereinbarung von damals automatisch weiter zählt.
Aber wie auch gesagt war ja dann arbeiten und jetzt wieder arbeitslos, daher weiß ich nicht ob ich praktisch wieder was neues unterschreiben muß oder ob die Vereinbarung von damals automatisch weiter zählt.