Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Diabetes Typ II a oder b, also mit oder ohne Übergewicht?
Manche Rechtsprechungen gehen jetzt dahin, dass es kein MB mehr gibt, weil die neuesten medizinischen Erkenntnisse wohl ergeben haben, dass eine normale Mischkost ausreichend ist.
Jo leider Turtel,
habe dazu auch das in meinen Unterlagen:
Dresden (dpa) - An Diabetes erkrankte Empfänger von Arbeitslosengeld II haben nach einer Entscheidung des Sozialgerichtes Dresden keinen Anspruch auf höhere Leistungen für eine teure Ernährung. Nach neuesten Erkenntnissen werde von Fachärzten von speziellen Diätprodukten mit Zuckeraustauschstoffen abgeraten und eine ausgewogene Mischkost empfohlen, teilt das Gericht mit. (Aktenzeichen: S 23 AS 1372/06 ER).
«Mehrkosten entstehen durch diese Ernährung nicht», entschied das Gericht. Die Kost müsse kalorienreduziert, fettarm und ballaststoffreich sein, was im Wesentlichen einer gesunden Normalkost entspreche, die in jedem Lebensmittelgeschäft erhältlich sei.
Mit der Entscheidung können sich Diabetiker dem Gericht zufolge nicht mehr auf Empfehlungen von 1997 berufen, die eine Zulage für spezielle Kost vorsah. Ein übergewichtiger Hartz-IV-Empfänger, der seit dem Jahr 2004 an Diabetes mellitus und Hypertonie leidet, wollte monatlich 50 Euro Mehrkosten für Ernährung geltend machen. Sein Arzt hatte ihm eine fett- und salzarme Kost verordnet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Allerdings mal wieder teilweise nur mit der Überschrift "Diabetiker haben Anspruch auf Mehrbedarf!" und ohne darauf einzugehen, dass es sich in dem betreffenden Fall um einen Diabetiker mit Typ IIa, also ohne Übergewicht handelt, wo also auch die Richtlinien der BA die MB Gewährung sowieso vorsehen...