Folgeantrag Mehrkostenaufwand?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Folgeantrag Mehrkostenaufwand?

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Ich muss jetzt bald einen Folgeantrag stellen.
Für zum Beispiel Neurodermitis bei meiner Tochter bekomme ich eventuell einen Mehraufwand wennich ein Attest vom Arzt bringe, so weit so gut!

Jetzt habe ich eine Frage:
Meine Tochter muss mit den öffentlichen Verkehrsmittel zur Schule fahren, da es hier die typischen Schulbusse nicht gibt ! Die Monatskarte kostet mir jeden Monat 31 Euro. Warum bekomme ich da eigentlich nichts dazu? Oder muss ich da einen gesonderten Antrag stellen.
Oder wie ist das mit dem Frühstücksgeld das ich in der Kita zahlen muss die mein Sohn besucht? Oder die Betreuungskosten selbst?
Gibt es da Möglichkeiten solche Kosten bezuschusst oder erstattet zu bekommen?

Über Info würde ich mich freuen! Danke schon mal !

Lieben Gruß
Silvia
Gast

Beitrag von Gast »

Leistungsgewährung zur Erfüllung der allg. Schulpflicht ist nicht Aufgabe der ARGE (oder wie auch immer dein Amt heißt). Dafür sind die Kommunen bzw. Schulämter zuständig. Inwieweit es da Fahrkostenermäßigungen oder -befreiungen gibt musst du dort fragen.

Kosten fürs Frühstück sind bereits im Regelsatz enthalten. Wenn er in der Kita isst, braucht er ja zuhause nicht essen. Bzgl. möglicher Kostenminderung oder Befreiung bei den Kita-Gebühren solltest du das Jugendamt fragen. Beiträge zur Kinderbetreuung (bis 130 Euro pro Kind) gibt es u. U. von der ARGE nur, wenn du eine Maßnahme zur Eingliederung ins Erwerbsleben machst, z. B. eine Trainingsmaßnahme oder Bildungsmaßnahme etc...

Turtle
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Maria, bei den Fahrtkosten der Monatskarte weiß ich nicht bescheid. Aber das Essensgeld der Kita bekommst Du auf keinen Fall. Die argumentieren so: Du hast zu Hause dadurch Kostersparnis weil das Kind in der Kita isst. Wenn es dort nicht essen würde bräuchtest Du das Geld für das Zubereiten der Speisen zu Hause. Bei den Betreuungskosten haben ALG2 Empfänger eine Chance auf Übernahme. Das hängt aber von der Gemeinde ab. Setz Dich mit dem Jugendamt und dem Jobcenter und dem Bürgeramt in Deiner Gemeinde deshalb in Verbindung. Bei mir wurde das Betreuungsgeld der Kernzeit vom Träger selbst ( Pädaktiv) voll übernommen. Meine Freundin wohnt nur 10 Kilometer von mir in einer kleinen Gemeinde....sie bekommt nichts, auch kein Zuschuß. Viel Glück!
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Wenn es das erste Frühstück wäre könnte ich das schon verstehen, doch es handelt sich um das 2. Frühstück was einer Brotzeit (die man normaler Weise mitgibt) gleich kommt. Das muss nun Jeder für sein Kind bezahlen ob das Kind nun frühstückt oder nicht. Solange es in der Zeit die Einrichtung besucht wo es das Buffet nutzen kann.

Ich habe von der Schule nichts gehört dass da die Fahrtkosten übernommen werden ?! Und es sind doch jeden Monat immerhin 31 Euro die aufgebracht werden müssen :?:

LG
Silvia
Gast

Beitrag von Gast »

Hi Silvia!

Deine Argumente ändern leider nichts an der Antwort. Essengeld ist im Regelsatz enthalten und wegen Schulbus muss du die Schule, Schulverwaltungs- oder Schulamt fragen. Denn die Erfüllung der allg. Schulpflicht und die damit zusammenhängenden Kosten haben nichts mit der ARGE zu tun.

By Turtle
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Aha :?: Und wenn nun der Vater meiner Tochter z.b das Fahrtgeld auf mein Konto überweist? Dann wird es sicher als Einkommen angerechnet oder ?
Das Gleiche beim Frühstücksgeld von meinem Sohn oder ?
LG
Silvia
Gast

Beitrag von Gast »

Yeah.

Turtle
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Da fällt mir nix mehr ein toll oder ?
Gast

Beitrag von Gast »

Das Geld würde nunmal als Unterhalt zählen....
Wieso fragst du nicht wegen der Fahrkosten erstmal die Ämter, die ich dir genannt habe????

Turtle
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Ich denke ich muss da erstmal die Tage bei der Schule nachfragen, da ich im Mom nicht weis welches Amt da zuständig ist! Bin noch nicht sooooo lange in der Großstadt! 8)
Und da wo ich herkomme kostet der Schulbus nix und die Schulbücher die man sich dort leihen kann kosten auch nur die Hälfte von dem was das ausleihen hier kostet! :?
LG
Silvia
Gast

Beitrag von Gast »

Ich kenn das auch nur so, dass der Bus (öffentlicher übrigens!) kostenlos ist. Mein Sohn bekommt jedes Jahr eine Schülerfahrkarte (vom Landkreis). Erst ab Gymnasium müssen die Eltern zuzahlen...

Turtle
Antworten