ich habe endlich eine wohnung gefunden die inkl. heizkosten 360euro kostet. 
der haken ist aber das die wohnung 53,1qm hat und nicht die vorgegebenen 50qm.
wird es da ärger geben wenn ich die mietbescheinigung bei meinem SB abgebe oder muss ich den rest selbst bezahlen?
			
			
									
									
						fragen zu einer wohnung in einbeck
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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				Gast
Auf die Größe einer Wohnung kommt es lt. Gesetz gar nicht an, sondern auf die Höhe der Miete. Diese muss angemessen sein. Wenn eine Wohnung mit 100qm nur 200 Euro kostet und 400 Euro angemessen wären, dann darf man auch die 100qm bewohnen....
Letzte Aussage, ob die Wohnung also o. k. ist kann nur dein Amt treffen...
Turtle
			
			
									
									
						Letzte Aussage, ob die Wohnung also o. k. ist kann nur dein Amt treffen...
Turtle
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				Gast
Weil es im gesamten § 22 SGB II nur um "angemessene Kosten der Unterkunft" geht? Oder steht da irgendwas von ner Wohnungsgröße? Die Rechtsprechung aus der Sozialhilfe ist dahingehend bereits gefestigt... Wohnungsgröße ist nur dann relevant, wenn der Preis an der Grenze der Angemessenheit liegt. Dann kann das Amt nämlich vermuten, dass mit der NK Abrechnung, die bei einer großen Wohnung naturgemäß teurer ausfällt die Wohnung dann doch den angemessenen Preis überschreitet.
Turtle
			
			
									
									
						Turtle
