fragen zu einer wohnung in einbeck

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
adeline87
Beiträge: 68
Registriert: 09.08.2006 12:48

fragen zu einer wohnung in einbeck

Beitrag von adeline87 »

ich habe endlich eine wohnung gefunden die inkl. heizkosten 360euro kostet.
der haken ist aber das die wohnung 53,1qm hat und nicht die vorgegebenen 50qm.
wird es da ärger geben wenn ich die mietbescheinigung bei meinem SB abgebe oder muss ich den rest selbst bezahlen?
Gast

Beitrag von Gast »

Auf die Größe einer Wohnung kommt es lt. Gesetz gar nicht an, sondern auf die Höhe der Miete. Diese muss angemessen sein. Wenn eine Wohnung mit 100qm nur 200 Euro kostet und 400 Euro angemessen wären, dann darf man auch die 100qm bewohnen....

Letzte Aussage, ob die Wohnung also o. k. ist kann nur dein Amt treffen...

Turtle
Gast

Beitrag von Gast »

Wie kommst Du zu dieser Aussage? :shock:
Gast

Beitrag von Gast »

Weil es im gesamten § 22 SGB II nur um "angemessene Kosten der Unterkunft" geht? Oder steht da irgendwas von ner Wohnungsgröße? Die Rechtsprechung aus der Sozialhilfe ist dahingehend bereits gefestigt... Wohnungsgröße ist nur dann relevant, wenn der Preis an der Grenze der Angemessenheit liegt. Dann kann das Amt nämlich vermuten, dass mit der NK Abrechnung, die bei einer großen Wohnung naturgemäß teurer ausfällt die Wohnung dann doch den angemessenen Preis überschreitet.


Turtle
adeline87
Beiträge: 68
Registriert: 09.08.2006 12:48

Beitrag von adeline87 »

ich war heute beim amt und die meinten die wohnung ist vollkommen ok, nur die überschrittenen 3,1qm muss ich aus eigener tasche zahlen.das dürfte ja nicht viel sein.

danke für die antworten!!!!!
Antworten