1-Euro Job zum 1000sten....

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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fabfive
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1-Euro Job zum 1000sten....

Beitrag von fabfive »

Hallo zusammen,

mal kurz zur Vorab-Info:
Ich bekam letztes Jahr eine 7-monatige Weiterbildung genehmigt. Für mich war es eigentlich eine "kleine" Umschulung, da diese Weiterbildung im kaufm. Bereich war und ich ursprünglich aus dem Handwerk komme...an die Weiterbildung verknüpft war ein 6-wöchiges Praktikum, welches ich in der Stadtverwaltung absolvierte. Beide Massnahmen schloss ich mit großem Erfolg ab. Der Praktikumsbetrieb war sogar so begeistert, dass mir eine Anstellung in Aussicht gestellt wurde. Das ganze gestaltet sich aber aufgrund der komplexen Verwaltungsorganisation sehr schwierig und vor allem (leider!!!) sehr langwierig, so das eine kurzfristige Einstellung nicht möglich ist....(wenn ich das jetzt genauer erkläre, dann sitz ich morgen noch und tippe den Text hier ein, deshalb lasse ich das erst einmal). Das Stadtamt, bei dem ich das Praktikum absolvierte kann leider nicht eigenständig über Einstellungen entscheiden, da müssen noch 3-4 weitere Ämter einbezogen werden....
Nun kam mir und auch meinem "Chef" die Idee, das Praktikum zu verlängern, um mich für eine Anstellung zu empfehlen...zunächst hiess es von meiner SB'in das sei nur möglich, wenn eine konkrete Einstellungszusage vorliegt. Aus obigen Gründen, konnte diese aber nicht erteilt werden. Es folgten zig Telefonate und Gespräche mit der Arge, bis letztendlich (Mitte Januar, das Praktikum war schon lange zu Ende) aufgrund eines Schreibens meines "Chefs" zwar nicht das Praktikum verlängert, aber eine Trainingsmassnahme im selben Betrieb genehmigt wurde. diese läuft nun noch 4 Wochen. Man ist weiterhin sehr interessiert, mich einzustellen, es gestaltet sich aber immer noch sehr schwierig das durchzusetzen. Ich befürchte, innerhalb der nächsten 4 Wochen wird da nichts entschieden werden können.
Meine SB'in hatte mir damals schon einen 1-Euro Job "angedroht", falls sich auch nach der erneuten Massnahme keine Festanstellung ergeben würde.

Jetzt zur eigentlichen Thematik: Mir kam nun die Idee, diesen 1-Euro Job ebenfalls in diesem Betrieb durchzuführen, daher die Frage ob ich mir den Betrieb für solch eine Arbeitsgelegenheit prinzipiell aussuchen kann. Hier würde nichts dagegen sprechen, es versehen bereits andere ebenfalls einen 1-Euro Job hier...
Frage: Wäre das möglich, es durchzusetzen? Alles natürlich im Hinblick auf die angestrebte Festanstellung, welche wie gesagt immer noch angestrengt wird....
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Jetzt zur eigentlichen Thematik: Mir kam nun die Idee, diesen 1-Euro Job ebenfalls in diesem Betrieb durchzuführen, daher die Frage ob ich mir den Betrieb für solch eine Arbeitsgelegenheit prinzipiell aussuchen kann.
Wenn es sich um eine gemeinnützige Arbeit handelt den SB drauf ansprechen er wird dies Prüfen und schauen was da Gelder für da sind.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
fabfive
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Beitrag von fabfive »

Also gemeinnützig ist es definitiv. Es ist ein an die Stadt angeschlossenes Forschungsinstitut....laut Ratsbeschluss und Satzung:
...verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke....
Also wäre es nach positiver Prüfung möglich, ja??
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ja ohne Kostenzusage ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
fabfive
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Beitrag von fabfive »

Danke... :wink:

Was bedeutet "ohne Kostenzusage" ?? Verstehe ich richtig, dass DU mir keine Kostenzusage geben willst/kannst? Das war schon klar..... 8)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das sagen wir immer aufn Amt daher dachte ich, sage ich es hier auch mal :D
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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