Hallo
villeicht könnt ihr mir helfen. Meine Tochter 21 und ich wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft. Nun hat meine Tochter einen Job gefunden zum 1.3.2007.  Die Sachbearbeiterin meinte, Sarah würde zwar noch für den Monat März ALG II bekommen, müßte das aber dann von ihrem ersten Lohn zurückzahlen. Da meine Tochter ab dem 1.4.2007 bei ihrem Freund wohnen wird, da aber auch Miete zahlten muss, weiß sie nicht wie sie das Geld für die Rückzahlung aufbringen soll.
Was kann sie machen?
Danke und lieben Gruß
Christel
ach so noch eine Frage: wird ALG II eigentlich im Vorraus bezahlt oder immer rückwirkend für den Monat
			
			
									
									
						arbeitsaufnahme
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo, 
also wenn ich jetzt nicht was durcheinander bringe, muss sie das Geld für März nicht zurückzahlen. Wenn sie am ersten März anfängt, erhält sie den ersten Lohn doch sicher erst im April, oder? Dann steht ihr für März das volle Geld zu. Wie das dann im April ist, weiss ich auch nicht ganz genau. Da muss sie vermutlich ihre Einkommensbescheinigung abgeben um zu sehen, ob sie eventuell noch Anspruch auf ergänzendes Alg II hat. Wenn sie noch eine Zahlung für April bekommen sollte, wird das mit dem ersten Lohn verrechnet.
ALG II wird für den Monat im Voraus gezahlt. Also Anfang März für März.
Hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiter helfen.
LG Simone
			
			
									
									
						also wenn ich jetzt nicht was durcheinander bringe, muss sie das Geld für März nicht zurückzahlen. Wenn sie am ersten März anfängt, erhält sie den ersten Lohn doch sicher erst im April, oder? Dann steht ihr für März das volle Geld zu. Wie das dann im April ist, weiss ich auch nicht ganz genau. Da muss sie vermutlich ihre Einkommensbescheinigung abgeben um zu sehen, ob sie eventuell noch Anspruch auf ergänzendes Alg II hat. Wenn sie noch eine Zahlung für April bekommen sollte, wird das mit dem ersten Lohn verrechnet.
ALG II wird für den Monat im Voraus gezahlt. Also Anfang März für März.
Hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiter helfen.
LG Simone
Hallo sachrisa
Einkommen wird im Monat des Zuflusses angerechnet. Bekommt sie den Lohn im März muss zurückgezahlt werden, trudelt er aber erst im April auf das Konto wird er auch erst im April angerechnet.
Gruss
Was sie machen kann: Hoffen das der Arbeitgeber den Lohn so spät anweist das er erst im April kommt.
			
			
									
									Einkommen wird im Monat des Zuflusses angerechnet. Bekommt sie den Lohn im März muss zurückgezahlt werden, trudelt er aber erst im April auf das Konto wird er auch erst im April angerechnet.
Gruss
Was sie machen kann: Hoffen das der Arbeitgeber den Lohn so spät anweist das er erst im April kommt.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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