hallo
ich hätte da mal eine für mich sehr wichtige frage. ich alg2 empfängerin mit kind und mit dem zweiten schwanger, mein freund der vater meiner kinder wohnt 200 km weit weg, hat eine 30 stunden woche (arbeit) möchte jetzt gerne zusammen ziehen da das zweite kind ja auch unterwegs ist. nun sucht er schon vergebens hier arbeit zu finden, der entbindungstermin rückt nun immer näher und er möchte nun gerne kündigen um bei uns zu sein, allerdings ohne arbeit, bekommt er eine sperrzeit? wenn ja von was leben? falls ihr nun denkt warum ziehe ich nicht zu ihm, würde ich gerne können uns es nicht leisten, er verdient nicht viel ich alg2 unmachbar, gezahlt bekomme ich ihn auch nicht da kein wichtiger grund, da er um einiges weniger sachen hat als ich ist das die einzigste lösung und kosten günstigste. jetzt hat er beim arbeitsamt gefragt, der herr sagte er würde nur keine sperrzeit bekommen wenn wir verheiratet sind, hallo? was soll das für ein unterschied machen, wir sind seid zehn jahre zusammen bekommen unser zweiters kind, es ist doch verständlich das wir zusammen als familie leben möchten nur wie? jetzt schnell heiraten? kanns doch auch nicht sein, oder? er sucht und sucht, entweder wollen die firmen ihn sofort, was natürlich nicht geht oder er bekommt die arbeit nicht weil sie nur leute aus diesem kreis nehmen, was ist das für eine ironie. ich bin echt fertig, es muss doch eine lösung geben.
ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen, wo ich mich hinwenden kann oder was wir noch machen können.
lg carmen
			
			
									
									
						kündigung wegen umzug zur familie
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wie lange Arbeitet dein Freund denn schon ?
			
			
									
									Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.Wer sich selbst "in die Arbeitslosigkeit kündigt", verliert im Regelfall für 12 Wochen das Arbeitslosengeld (Sperrzeit nach § 144 I Nr. 1 SGB III), und nur ausnahmsweise bei Vorliegen eines "wichtigen Grundes" für die Kündigung wird das Alg normal gezahlt.
Eine Sperrzeit wird aufjedem fall geprüft dann !
			
			
									
									Eine Sperrzeit wird aufjedem fall geprüft dann !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.