Moin 
Nun habe ich auch mal ne Frage.
Ein Bekannter in meinem Ort hat, als er noch in Arbeit war für sich und seine Familie ein Bauernhaus gemietet.
Nun ist er aber Arbeitslos geworden und bezieht ALG II.
Da er jedoch das Heizöl selbst bestellen und bezahlen muss, kann man die gesamten Heizkosten sehr schwer berechnen.
Am Tag inkl. warm Wasser ca. 8 Euro.
Da ja die Heizkosten voll von der ARGE übernommen werden müssen, stellt sich nun die Frage des Nachweises des Verbrauchs bzw. der monatlichen Heizkosten.
Klar, er könnte zu Jahresbeginn den Tank voll laufen lassen, aber wie soll er am Monats- bzw. Jahresende den Verbrauch NACHWEISEN und diesen dann an die ARGE weiter leiten ?
Wie verhält es sich mit den Müllgebühren ( ca. 15 Euro / Monat ) sowie mit Wasser und Abwasser ?
Kann mir einer da n Tipp geben damit ich Bereicht erstatten kann ? 
 D A N K E 
Gruss Bangbuex
			
			
									
									
						Nebenkosten von gemietetem Haus ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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				Gast
Hallo Bangbeux,
da gibt es schon ein paar Gerichtsbeschlüsse zu.
Schau doch mal auf www.sozialgerichtsbarkeit.de.
Links auf Entscheidungen klicken, in der Suchmaske
dann bei Sachgebiet Grundsicherung für Arbeitssuchende auswählen,
dann unter Suchbegriff Heizöl eingeben, und unten rechts auf Absenden
klicken. Dann findest du bisher 22 Treffer.
Macht zwar viel Arbeit das alles zu lesen, aber mit dem Wissen können wir uns besser wehren.
Solch eine Frage ist auch schon beim BSG anhängig, da es bisher scheinbar keine höchstrichterliche Entscheidung gibt.
			
			
									
									
						da gibt es schon ein paar Gerichtsbeschlüsse zu.
Schau doch mal auf www.sozialgerichtsbarkeit.de.
Links auf Entscheidungen klicken, in der Suchmaske
dann bei Sachgebiet Grundsicherung für Arbeitssuchende auswählen,
dann unter Suchbegriff Heizöl eingeben, und unten rechts auf Absenden
klicken. Dann findest du bisher 22 Treffer.
Macht zwar viel Arbeit das alles zu lesen, aber mit dem Wissen können wir uns besser wehren.
Solch eine Frage ist auch schon beim BSG anhängig, da es bisher scheinbar keine höchstrichterliche Entscheidung gibt.
Zu finden unter: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 8456#18456B 7b AS 40/06 R
Vorinstanz: LSG München, L 7 AS 3/05
Sind gem § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 die angemessenen Kosten für die Befüllung von Heizöltanks in Höhe der Heizölrechnung zu übernehmen, wenn durch die Heizölmenge der Heizkostenbedarf mehrerer Monate bzw des ganzen Jahres abgegolten wird, oder sind die Heizölkosten aufzuteilen und durch eine monatliche Pauschale abzugelten?
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				Gast