Nebenkosten von gemietetem Haus ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Gast

Nebenkosten von gemietetem Haus ?

Beitrag von Gast »

Moin
Nun habe ich auch mal ne Frage.
Ein Bekannter in meinem Ort hat, als er noch in Arbeit war für sich und seine Familie ein Bauernhaus gemietet.
Nun ist er aber Arbeitslos geworden und bezieht ALG II.
Da er jedoch das Heizöl selbst bestellen und bezahlen muss, kann man die gesamten Heizkosten sehr schwer berechnen.
Am Tag inkl. warm Wasser ca. 8 Euro.
Da ja die Heizkosten voll von der ARGE übernommen werden müssen, stellt sich nun die Frage des Nachweises des Verbrauchs bzw. der monatlichen Heizkosten.
Klar, er könnte zu Jahresbeginn den Tank voll laufen lassen, aber wie soll er am Monats- bzw. Jahresende den Verbrauch NACHWEISEN und diesen dann an die ARGE weiter leiten ?
Wie verhält es sich mit den Müllgebühren ( ca. 15 Euro / Monat ) sowie mit Wasser und Abwasser ?
Kann mir einer da n Tipp geben damit ich Bereicht erstatten kann ?
D A N K E
Gruss Bangbuex
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Bangbeux,

da gibt es schon ein paar Gerichtsbeschlüsse zu.

Schau doch mal auf www.sozialgerichtsbarkeit.de.

Links auf Entscheidungen klicken, in der Suchmaske
dann bei Sachgebiet Grundsicherung für Arbeitssuchende auswählen,
dann unter Suchbegriff Heizöl eingeben, und unten rechts auf Absenden
klicken. Dann findest du bisher 22 Treffer.

Macht zwar viel Arbeit das alles zu lesen, aber mit dem Wissen können wir uns besser wehren.

Solch eine Frage ist auch schon beim BSG anhängig, da es bisher scheinbar keine höchstrichterliche Entscheidung gibt.
B 7b AS 40/06 R
Vorinstanz: LSG München, L 7 AS 3/05

Sind gem § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 die angemessenen Kosten für die Befüllung von Heizöltanks in Höhe der Heizölrechnung zu übernehmen, wenn durch die Heizölmenge der Heizkostenbedarf mehrerer Monate bzw des ganzen Jahres abgegolten wird, oder sind die Heizölkosten aufzuteilen und durch eine monatliche Pauschale abzugelten?
Zu finden unter: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 8456#18456
Gast

Beitrag von Gast »

Moin Ralf

Super, vielen Dank.
Und da lesen ja bekanntlich bildet - mach ich mich gleich mal ans Werk.

Gruss Holger
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