Kann sie umziehen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Lucy
Beiträge: 140
Registriert: 17.10.2006 21:33
Wohnort: Kreis Unna

Kann sie umziehen?

Beitrag von Lucy »

Folgendes: meine Bekannte, U25, hat eine eigene, 64qm große Wohnung für sich und ihre Tochter, die beim Umzug letztes Jahr genehmigt wurde vom Amt. Jetzt ist sie Mitte der Schwangerschaft und braucht eine größere Wohnung. Die Räume bei ihr sind leider so geschnitten, das ein weiteres Bett weder im Schlafzimmer noch im kinderzimmer untergebracht werden kann. Ihre kleine Tochter selber schläft auch noch im Babybett, für ein Hochbett wäre sie daher noch viel zu jung. Sonst hätte man ja zumindest Schränke unters Bett stellen können. Kann sie aufgrund dieser Probleme wohl beim Amt nachfragen, ob sie umziehen kann?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hier kannst Du nach lesen wie gross die Wohnung sein darf.

KDU Unna
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Lucy
Beiträge: 140
Registriert: 17.10.2006 21:33
Wohnort: Kreis Unna

Beitrag von Lucy »

das ihr nach der Geburt 75qm zustehen, weis sie ja, die Frage ist nur, ob die momentane Wohnsituation einen Umzug rechtfertigen würde?

PS: diese Richtlinien hab ich auch, sind nur leider veraltet, die aktuellste ist Stand 12/06, nur leider ist sie so nirgens zu bekommen...
bräuchte die, um was über meinen Umzug rauszubekommen, da ich das Gefühl habe, das mein SB mich da im Moment überm Tisch zu ziehen versucht!
Gast

Beitrag von Gast »

Lucy hat geschrieben:die aktuellste ist Stand 12/06, nur leider ist sie so nirgens zu bekommen...
Die Forderst Du schriftlich beim Amtsleiter an.
Das müssen die rausrücken.
Wenn die sich warum auch immer querstellen, würde ich mal nachfragen, ob sie denn etwas zu verbergen hätten und meinen Abgeordneten mal darauf ansetzen.
Antworten