Hallo, ich habe folgendes Problem:
bin zur Zeit krankgeschrieben und habe zum 28.02. die Kündigung erhalten. Arbeitslos melden kann ich mich ja erst, wenn ich wieder gesund bin. Da mein Arbeitsverhältnis unter einem Jahr dauerte und ich vorher Arbeitslosenhilfe bzw. Hartz IV bezogen habe, besteht meines Wissens kein Anspruch auf ALG I. Muss ich mich dann trotzdem bei der Agentur für Arbeit melden oder gleich Hartz IV?
Außerdem ist das Krankengeld sehr gering, kann ich gleichzeitig Hartz IV beantragen? Wenn nicht, was habe ich für Möglichkeiten?
Hoffe, mir kann da jemand Auskunft geben. Auf dem Amt ist die telefonische Erreichbarkeit mehr als bescheiden.
Krankengeld + Hartz IV - ist das möglich?
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Krankengeld + Hartz IV - ist das möglich?
Gruß Jenny
Wie lange hast Du gearbeitet ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Bist Du denn schon über 6 Wochen Krankgeschrieben ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ich bin seit dem 09.01. bis zum 28.02. krankgeschrieben. Der erste Tag der Krankengeldzahlung wird der 19. 02. sein. Ich habe mich über die zu erwartende Höhe des Krankengeldes vorab informiert. Wird so ca 500 € sein. Es ist jetzt noch nicht abzusehen, ob ich danach noch weiter krank bin.
Gruß Jenny
Mich wundert es nun das Du schreibst , das Du bis zum 28.02 Krankgeschrieben bist und auch gekündigt bist. Warte doch ersteinmal was dann kommt. Allerdings kann ich Dir jetzt schon sagen : Wenn Du ALG II bekommst gibt es kein Krankengeld.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ich habe die Kündigung am 01.02 bekommen. Zu dem Zeitpunkt war ich schon krankgeschrieben und bin auch noch weiterhin krank. Natürlich weiß ich noch nicht genau, wie es danach weitergeht, aber eben deshalb hab ich ja gefragt. Ich sicher mich gerne ab und weiß was auf mich zukommt.
Aber erstmal danke für deine Antworten.
Aber erstmal danke für deine Antworten.
Gruß Jenny