Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Ich habe 3 Kinder, eines davon ist in der ersten Klasse. 2 Sind halbtags im Kindergarten. Ich bin Hartz 4 empfänger und wurde kürzlich darauf hingewisen ich solle doch Halbtags arbeiten. Muss die Kinder bis um 12 uhr abgeholt haben.
Hier meine Frage:
Ab wann muss ich mit drei Kindern Arbeiten gehen? Der Jüngste ist 4.
Wäre für Information sehr dankbar.
Hallo...
ja,deine kinder sind ja nun nicht mehr zuhaus....dann müßtest du dir nen job fürn paar std. suchen....ist aber sehr schwierig son job für vormittags zu bekommen...wenn der arbeitgeber sieht,das du kinder hast..ist es noch schwieriger...! war meine erfahrung...bewerbe dich,und leg die bewerbungen/antwort schreiben(wenn du antwort bekommst) vor...dann sehen die von der arge du bemühst dich,und wirst auch weiterhin unterstützt .
lieben gruss sanne
Das hat mit der Anzahl der Kinder gar nichts zu tun. Ab dem Zeitpunkt wo Du Hartz 4 bekommst hast Du angegeben, daß Du mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten gehen kannst. Wenn das nicht geht würde Dir ALG II gestrichen werden und das Sozialamt wäre zuständig. Aber Du kannst der Arge keine plausible Erklärung abgeben, daß Du diese 3 Stunden Pro Tag nicht arbeiten kannst. Deine Kinder sind ja betreut. Nur: Ob Du einen Arbeitgeber findest, der Dir die Arbeitszeit in der Betreuungszeit der Kinder anbietet ist eine andere Frage. Wie sannebabe schon schreibt, das Jobcenter will Deine Bemühungen sehen. Das geht nur wenn Du mit den Absagen belegen kannst, daß Du Dich bewirbst.
Hallo nochmal, bei Vollzeit für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 15 Jahren fürs jüngste Kind. Da bin ich mir fast sicher. Irgendjemand hat hier im Forum sogar mal einen Link hinterlassen wo man das nachlesen konnte. Aber Teilzeit ist auf jeden Fall ab Verfügung des Kindergartenplatzes oder ähnliches zumutbar.