Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 22. Januar 2007
Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen melden
Der Jahreswechsel ist für viele Eigentümer von Kapitalvermögen der Stichtag, an dem ihnen Kapitalerträge gutgeschrieben werden. Aus diesem Anlass weist die Bundesagentur für Arbeit (BA) darauf hin, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II alle Einkünfte aus Kapitalvermögen melden müssen, auch wenn es sich dabei um geringe Summen handelt.
Bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II werden neben dem Vermögen grundsätzlich alle Einnahmen der Leistungsempfänger berücksichtigt. Nur wenige Einkommensarten, wie beispielsweise das Pflegegeld bei häuslicher Pflege von Angehörigen, werden nicht angerechnet.
Zu den anzurechnenden Einnahmen, die häufig übersehen und nicht angegeben werden, zählen auch Erträge aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden aus Wertpapieren oder Gewinnausschüttungen. Bei gelegentlichen geringen Einnahmen gilt allerdings eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr. Liegt die Summe solcher Einnahmen im Jahr unter dieser Grenze, werden sie nicht angerechnet. Dennoch müssen auch geringere Beträge gemeldet werden. Nur so kann ermittelt werden, ob die Bagatellgrenze auch unter Berücksichtigung anderer gelegentlicher Einnahmen in geringer Höhe nicht überschritten wird.
Kapitaleinkünfte nicht zu melden, kann unangenehme Konsequenzen haben. Durch einen automatisierten Datenabgleich werden sämtliche Kapitalerträge von Arbeitslosengeld II-Empfängern ermittelt und anschließend mit den gemeldeten Beträgen verglichen. Auch wenn die Anzeige der Einnahmen schlicht vergessen wurde, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wer vorsätzlich handelt, muss sogar mit einer Strafanzeige wegen Betruges rechnen.
ALG II-Empfänger müssen Zinseinkünfte melden!
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ALG II-Empfänger müssen Zinseinkünfte melden!
Jup, wir haben schon zig dutzende Kunden angeschrieben. Istn Riesenaufwand, da gäbs wichtigere Feuerchen zum löschen.
edit: Deshalb rate ich immer alle Vermögensgeschichten anzugeben, früher oder später kommts i.d.R. eh raus
edit: Deshalb rate ich immer alle Vermögensgeschichten anzugeben, früher oder später kommts i.d.R. eh raus
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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Wie meinen? Die Anschreiben oder die Auswertung ?Ralf Hagelstein hat geschrieben:Mit welcher Software macht ihr das?
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Das macht das Rechnezentrum ich kann jamal fragen ob die es uns sagen , was @ blade
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Würd interne Daten nicht rausgeben. Nürnberg ist da sehr empfindlich.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
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Das sagen die mir doch eh nicht
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
musst nur connections im dortigen Fachbereich Leistung haben *g
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