Arbeitslosmeldung während Krankheit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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jenny
Beiträge: 10
Registriert: 19.01.2007 10:37
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Arbeitslosmeldung während Krankheit

Beitrag von jenny »

Hallo
ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Die Situation ist folgende:
ich bin in einem Callcenter beschäftigt, befristeter Arbeitsvertrag bis Mai 07.
Seit ca 3 Monaten bin ich immer wieder krank gewesen wegen Tinnitus, kann den Job einfach nicht mehr machen, weil ich am Telefon kaum noch etwas verstehen kann. Ich werde bis Vertragsende höchstwahrscheinlich krankgeschrieben.
Wenn ich im Krankengeldbezug bin, endet dann mein Arbeitsvertrag im Mai wegen der Befristung automatisch? (von einer Verlängerung kann ich in meiner Situation auf keinen Fall ausgehen)
Wie sieht es mit der Arbeitslosmeldung aus? Ich habe gelesen, dass man sich nicht arbeitslos melden kann, wenn man krankgeschrieben ist. Aber wie geht es dann stattdessen weiter? Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen
Gruß Jenny
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo jenny
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ende der Frist für den er abgeschlossen wurde, da ändert euch eine Krankschreibung nichts. Du kannst Dich schon jetzt arbeitslos melden da Du ja weisst das es keine Verlängerung gibt. Ab wann Du dann Leistungen erhältst hängt von der Dauer der Zahlungen durch die Krankenkasse ab.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
jenny
Beiträge: 10
Registriert: 19.01.2007 10:37
Wohnort: Schleswig-Holstein

Beitrag von jenny »

Danke für die schnelle Antwort, dann werde ich gleich am Montag zum Arbeitsamt gehen.
Gruß Jenny
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Bei einen Befristeten Vertrag muss man sich 3 Monate bevor der Vertrag endet bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend melden !
Wenn Du weiterhin Krank bist nach dem der Vertrag ausläuft musst Du dich bei der Krankenkasse melden , von dort bekommst Du weiter Geld. Eine Arbeitslosmeldung kann erst dann erfolgen wenn Du wieder Gesund bist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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