Mietzuschuß bei 44 m²
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mietzuschuß bei 44 m²
Guten Abend!
Ich habe heute Harz4 beantragt(leider) und folgendes Problem.
Im einzelnen:
-bin 26 Jahre,alleinlebend
-bis 01/2006 gearbeitet,ab da Arbeitssuchend
-vom 01/2006 bis 08/2006 Übergangsgebürnisse bekommen
-ab 08/2006 beziehe ich Arbeitslosengeld 1 ca. 680€
Meine Wohnung fast 44 m² und kostet ca. 450€ warm im Monat.
Ab den 01/2007 werd ich denn wohl Harz4 bekommen.
Das Amt zahlt ja nur 318€ Mietgeld oder so,aber gibt es da noch einen anderen Weg,das sie die volle höhe zahlen.
So groß ist die Wohnung ja nun nicht wirklich,denn ein Umzug kostet mich ja ein Vermögen.
(konnte in Bezug auf meinem Fall (alleinstehend..)leider nichts finden im Forum,deshalb mein Post)
Vielen Dank im voraus!
			
			
									
									
						Ich habe heute Harz4 beantragt(leider) und folgendes Problem.
Im einzelnen:
-bin 26 Jahre,alleinlebend
-bis 01/2006 gearbeitet,ab da Arbeitssuchend
-vom 01/2006 bis 08/2006 Übergangsgebürnisse bekommen
-ab 08/2006 beziehe ich Arbeitslosengeld 1 ca. 680€
Meine Wohnung fast 44 m² und kostet ca. 450€ warm im Monat.
Ab den 01/2007 werd ich denn wohl Harz4 bekommen.
Das Amt zahlt ja nur 318€ Mietgeld oder so,aber gibt es da noch einen anderen Weg,das sie die volle höhe zahlen.
So groß ist die Wohnung ja nun nicht wirklich,denn ein Umzug kostet mich ja ein Vermögen.
(konnte in Bezug auf meinem Fall (alleinstehend..)leider nichts finden im Forum,deshalb mein Post)
Vielen Dank im voraus!
Hallo Fops
Wenn Du Alg2 beantragt hast und die Wohnungsgrösse unangemessen zu groß ist werden die Kosten zunächst trotzdem für 6 Monate gezahlt.
Du wirst wahrscheinlich eine Aufforderung zum Umzug bekommen, die wartest Du einfach mal ab. Wenn die Behörde nämlich zum Umzug auffordert trägt sie auch alle Kosten.
Ziehst Du aus eigenen Gründen um zahlst Du auch alles selber.
Gruss
			
			
									
									Wenn Du Alg2 beantragt hast und die Wohnungsgrösse unangemessen zu groß ist werden die Kosten zunächst trotzdem für 6 Monate gezahlt.
Du wirst wahrscheinlich eine Aufforderung zum Umzug bekommen, die wartest Du einfach mal ab. Wenn die Behörde nämlich zum Umzug auffordert trägt sie auch alle Kosten.
Ziehst Du aus eigenen Gründen um zahlst Du auch alles selber.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- 
				Gast
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				Gast
Dann findest Du die städtischen Infos hier:
Fachl. Vorgaben zu § 22 SGB II-Leistungen Unterkunft und Hzg
			
			
									
									
						Fachl. Vorgaben zu § 22 SGB II-Leistungen Unterkunft und Hzg
