Mietzuschuß bei 44 m²

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Fops
Beiträge: 9
Registriert: 18.12.2006 18:02

Mietzuschuß bei 44 m²

Beitrag von Fops »

Guten Abend!

Ich habe heute Harz4 beantragt(leider) und folgendes Problem.
Im einzelnen:
-bin 26 Jahre,alleinlebend
-bis 01/2006 gearbeitet,ab da Arbeitssuchend
-vom 01/2006 bis 08/2006 Übergangsgebürnisse bekommen
-ab 08/2006 beziehe ich Arbeitslosengeld 1 ca. 680€

Meine Wohnung fast 44 m² und kostet ca. 450€ warm im Monat.
Ab den 01/2007 werd ich denn wohl Harz4 bekommen.

Das Amt zahlt ja nur 318€ Mietgeld oder so,aber gibt es da noch einen anderen Weg,das sie die volle höhe zahlen.
So groß ist die Wohnung ja nun nicht wirklich,denn ein Umzug kostet mich ja ein Vermögen.

(konnte in Bezug auf meinem Fall (alleinstehend..)leider nichts finden im Forum,deshalb mein Post)

Vielen Dank im voraus!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Fops
Wenn Du Alg2 beantragt hast und die Wohnungsgrösse unangemessen zu groß ist werden die Kosten zunächst trotzdem für 6 Monate gezahlt.
Du wirst wahrscheinlich eine Aufforderung zum Umzug bekommen, die wartest Du einfach mal ab. Wenn die Behörde nämlich zum Umzug auffordert trägt sie auch alle Kosten.
Ziehst Du aus eigenen Gründen um zahlst Du auch alles selber.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Fops,

wohnst Du in Hamburg?
Fops
Beiträge: 9
Registriert: 18.12.2006 18:02

Beitrag von Fops »

Ja in Norderstedt,ganz normales Wohnhaus.
Gast

Beitrag von Gast »

Norderstedt gehört aber doch zu Schleswig-Holstein, Kreis Segeberg, da gelten doch Andere Kosten der Unterkunft.
Fops
Beiträge: 9
Registriert: 18.12.2006 18:02

Beitrag von Fops »

Um genau zu sein,wohn ich in Langenhorn.Macht der Gewohnheit zwecks Norderstedt,weil ich ziemlich an der Grenze wohne und Norderstedt ist den meisten mehr von Begriff.
Auf jeden fall mußte ich zum Center Fuhlsbüttel,und die Dame hat mir was von 318€ oder so gesagt.
Gast

Beitrag von Gast »

Dann findest Du die städtischen Infos hier:

Fachl. Vorgaben zu § 22 SGB II-Leistungen Unterkunft und Hzg
Fops
Beiträge: 9
Registriert: 18.12.2006 18:02

Beitrag von Fops »

Danke für den link!
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