Wohnungsbrand

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Abgebrannt
Beiträge: 7
Registriert: 15.12.2006 13:33

Wohnungsbrand

Beitrag von Abgebrannt »

Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir hat ein Riesenproblem.
Sie ist Ende 40, alleinerziehend mit minderjährigen Sohn und sozialversicherungspflichtig berufstätig. Allerdings unterhalb der Steuerpflicht. Nun ist ihr aufgrund einer defekten Kaffeemaschine die komplette Wohnung abgebrannt. Keine Hausratversicherung. Die einzige Möglichkeit für Schadenersatz wäre evtl Produkthaftung vom Hersteller.
Das kann aber, wenn überhaupt, ewig dauern.

Nun meine Frage: Gibt es, in welcher Form auch immer, eine Möglichkeit
Unterstützung für eine Erstausstattung zu bekommen? Sie braucht wirklich fast alles neu, aber Schlafzimmer und Küche besonders dringend.
Es sind def. keine Vermögenswerte vorhanden.

Danke im Voraus für alle Antworten
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

bezieht sie denn bereits ALG2 ? Das wäre hilfreich.
Abgebrannt
Beiträge: 7
Registriert: 15.12.2006 13:33

Beitrag von Abgebrannt »

blade80 hat geschrieben:bezieht sie denn bereits ALG2 ? Das wäre hilfreich.
Nein, wie gesagt sie ist berufstätig.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

das muss ja nichts heissen ;) Gibt ja auch Leute die ergänzend ALG 2 bekommen.

Grunds. hat sie schon einen Anspruch ( evtl. darlehensweise ) sofern sie eben nachweisen kann dass keine Vermögenswerte vorhanden sind die vorrangig eingesetzt werden müssten. Sie soll mal zur ARGE gehen udn den Sachverhalt dort schildern. Wie sieht es denn aus mit Ersatzwohnung etc.

Zieht sie bald wieder um oder wohnt sie vorrübergehend bei jemandem ? Kann die die neue Kaution selbst bezahlen ?
Abgebrannt
Beiträge: 7
Registriert: 15.12.2006 13:33

Beitrag von Abgebrannt »

Ja, Entschuldigung, ist klar.
Die alte Wohnung ist wieder bezugsfähig. Die letzten 3 Wochen ist sie bei Bekannten untergekommen.
Bei der Arge war sie schon. Die Sachbearbeiterin gab ihr nach längerem Hin- und Herfragen bei Kollegen einen kompletten Alg2- Antrag mit.
Ich habe den Eindruck, die Sachlage ist unklar.
Oder ist das der korrekte Weg?
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Korrekter Weg, auch wenn es nur einmalige Beihilfen sind brauchen wir die Einkommens / Vermögensangaben um zu pürfen ob sie ggf. einen Eigenanteil selbst zahlen kann.

PS: War auch nicht böse gemeint meine Antwort oben :)
Abgebrannt
Beiträge: 7
Registriert: 15.12.2006 13:33

Beitrag von Abgebrannt »

Vielen Dank,
werde ich so weitergeben.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Viel Erfolg euch / deiner Bekannten.
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