wieviel steht mir zu???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Gast

wieviel steht mir zu???

Beitrag von Gast »

ich bin 22 und lebe mit meinen eltern bei meinem bruder in der mietwohnung.

der mietvertrag läuft auf ihn.

mein vater ist rentner und meine mutter ist hausfrau.

mein bruder ist verheiratet.

gelten wir als bedarfsgemeinschaft ???

ich bekomm nicht die volle summe für hartz4. kann mir einer sagen, warum ich eine gemindertes unterhalt bekomme ??

meine eltern können nicht für mich unterhaltspflichtig sein, weil sie selber nichts verdienen. mein bruder hat eigene familie.

warum bekomm ich nicht den vollen satz ??

die vom amt sagen ich leb zuhaus darum steht mir nicht der volle satz zu.

das kann ja so nicht stimmen oder ???
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

???

Beitrag von Carola »

Dir steht der volle Satz des Regelsatzes zu.
All Deine Ennahmen werden jedoch davon abgezogen!

Du lebst gemeinsam mit Deinen Eltern und Deines Bruders Familie in einem Haus. Dies nennt sich Haushaltsgemeinschaft. Aber Du bildest Deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Darum der volle Regelsatz.

Deine Eltern sind eine eigene Bedarfsgemeinschaft und nur, wenn Du ein unter 18 jähriges Kind wärest gehörtst Du zu der B-Gemeinschaft Deiner Eltern! Daneben bildet Dein Bruder mit seiner Familie (Frau+Kinder) eine Bedarfsgemeinschaft.

Es sei denn, Deine Eltern erwirtschaften nach den Berechnungen des Amtes aus der Rente einen Einkommensüberschuss, der Überschuss wird dann von Deinem Regelsatz abgezogen, weil dieser von Deinen Eltern als Unterhalt an Dich gezahlt werden muss.

Dein Bruder ist für Dich nicht unterhaltspflichtig!
Antworten