Umzug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
MandyPf.
Beiträge: 1
Registriert: 19.11.2006 09:06

Umzug

Beitrag von MandyPf. »

ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern.
Die kleinen sind 18 Monate und 3 Jahre alt.
Nun wurde ich vor 2 Wochen gekündigt, und habe dies auch rechtzeitig meinem zuständigen Amt mitgeteilt.
Ich bin 22 Jahre alt, und wohne zur Zeit bei meinen Eltern, da ich Probleme mit meinem ehem. Lebensgefährten habe.
Das kann natürlich kein dauer Zustand sein, und ist eine erhebliche Belastung für uns alle.
Mir würde ALG 2 zustehen, doch ich möchte in eine andere Stadt ziehen, und habe nun Bedenken Probleme deswegen zu

bekommen.
Wieveiel QM Wohnraum sind für mich eigentlich angemessen?
Desweiteren gibt es eine Möglichkeit in die andere Stadt zu ziehen ohne weiteres?
Gesetz dem Falle ich würde in dieser Stadt arbeit bekommen, besteht eine Möglichkeit für zusätzliche Hilfe?
Vielen Dank im voraus.
Janina511
Beiträge: 8
Registriert: 17.11.2006 14:29
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Janina511 »

Also für 3 Personen stehen einem 75 qm zur Verfügung, ich weiß nur jetzt nicht genau, ob die zwei Kinder schon als vollwertige Personen angesehen werden, denke aber mal ja.

Du bist unter 22, also dürftest du gemäß den Gesetzen nicht ohne Zustimmung der ARGE umziehen und auch nur unter ganz bestimmten Vorrausetzungen wie z.B. große familiäre Probleme, Grfährdung der Gesundheit ua.

Da du jedoch zwei Kinder hast sieht es mit Sicherheit schon wieder ganz anders aus und ich denke mal, dass es nicht zumutbar ist, mit 2 Kindern bei den eigenen Eltern leben zu müssen.

Also wirst du mit Socherheit in eine eigene Wohnung umziehen dürfen und somit auch in eine andere Stadt.

Zu deiner letzten Frage kann ich nicht groß weiterhelfen und ich weiß auch nicht genau, was du nun für Hilfen meinst.

Du bekommst ja sowieso Kinder- und Erziehungsgeld und vielleicht könntest du sogar Unterstützung zur Miete bekommen.

Aber ich schätz mal, dass das was finazielle Unterstützung angeht, kommt es darauf an, was du in deinem Job dann verdienen würdest.

Hast du keinen Job, wirst du natürlich auch in der neuen Stadt ganz normal weiterhin dein Alg2 bekommen und falls zugestimmt wird, wird auch deine Miete gezahlt werden.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

Geh einfach mal zu deinem Sachbearbeiter in der ARGE, erkläre ihm was du vorhast und besprich mit ihm, was für Möglichkeiten du hast.



LG Janina
Gast

Beitrag von Gast »

Janina511 hat geschrieben: ich weiß nur jetzt nicht genau, ob die zwei Kinder schon als vollwertige Personen angesehen werden, denke aber mal ja.
"Person" ist man ab Geburt.
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