Hartz4 nach Elternzeit - Welche Unterlagen werden gebraucht?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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EarlGrey
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Hartz4 nach Elternzeit - Welche Unterlagen werden gebraucht?

Beitrag von EarlGrey »

Hallo,

während meiner Elternzeit war ich zu Hause und wir haben Hartz4 bekommen, da mein Partner arbeitslos ist. Zum 1.10. war ein Folgeantrag fällig. Seit September war ich während der Elternzeit teilzeit wieder tätig, aber habe nicht genug verdient, um den Bedarf unserer BG zu decken. Im Folgeantrag habe ich auch angegeben, daß ich jetzt Teilzeit und ab November wieder Vollzeit arbeite. Ebenso habe ich die Lohnbescheinigungen an die ARGE geschickt.

Nun kommt erneut Post von der ARGE, die jetzt endlich unseren Antrag vom 21.9. bearbeiten und sie wollen meinen Arbeitsvertrag haben. Wir hatten telefonisch gefragt, wozu das nötig sei, erhielten aber keine Auskunft.

Weiß jemand, wozu sie den brauchen? Ich fühle mich nicht ganz wohl dabei, den dahin zu schicken. Hat denn der mit der Sache zu tun? Ich schicke doch die Lohnbescheinigung meines Arbeitgebers hin. Als ich nach meinem ersten Kind wieder arbeitete musste ich den Arbeitsvertrag auch nicht hinschicken. Hat sich da in den Bestimmungen was geändert?

Außerdem wollen sie natürlich nochmal die Zusatzblätter 2.1 und 2.2 ausgefüllt haben, kein Problem, aber warum nochmal das Zusatzblatt 3 mit den Angaben zum Vermögen? Wir haben doch beim Folgeantrag alle Angaben gemacht.

Wer kann uns helfen? Ich fühle mich so dumm.

Gruss
Earl
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo EarlGrey
Den Arbeitsvertrag brauchst Du nicht hinschicken, es reicht die Lohnbescheinigung. Da gibt es auch keine neuen Regelungen soweit ich weiss. Für das Amt ist nur interessant wann der erste Lohn eingeht um ggf. den geänderten Bedarf zu berechnen.
Dumm brauchst du Dich nicht zu fühlen weil Du das nicht bist und für dumm verkaufen lassen brauchst Du auch nicht.
Gruss
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EarlGrey
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Beitrag von EarlGrey »

Hallo Melinde,

danke für die schnelle Antwort.

Das Amt hat von mir schon den Lohnnachweis für September bekommen. Das Geld für Oktober ist bei mir noch nicht eingegangen, also konnte ich es auch noch nicht nachreichen.

Aber was ist nun, wenn ich den Arbeitsvertrag einfach nicht mitschicke, sie drohen immer gleich in jedem Brief mit Leistungsentzug bei Versagen der Mitwirkungspflicht (siehe anderer Thread von mir).

Gruss
Earl
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo EarlGrey
Also wenn du auf Deine telefonische Frage nach dem Sinn der Abgabe schon keine Antwort bekommen hast ist das nur der Beweis dafür, das es keine Rechtsgrundlage gibt. Arbeitsverträge müssen wirklich nicht abgegeben werden und das darf auch keine negativen Folgen für Dich haben.
Gruss
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EarlGrey
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Beitrag von EarlGrey »

Danke, Melinde!

Es tut gut, sowas zu lesen!

Gruß und gute Nacht!

Earl
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