Fahkostenbeihilfe Frage

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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GF123
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Fahkostenbeihilfe Frage

Beitrag von GF123 »

Hallo,

wie wird denn Fahkostenbeihilfe errechnet.
Ich meine eine bekommt der andere nicht..

Das wird doch irgend wie nach brutto einkommen errechnet und die entfernung zu der arbeitsstele oder?

Wenn man zB 1500 brutto bekommt und zu arbeit muss man 50km fahren und wohnt bei den eltern ob man da anspruch hat oder nicht?

Und wenn ja wie lange 6 monaten?

Und wird eigentlich hin und rück fahrt bezahlt oder nur hin?

Und wieviel sind das pro km?

Wenn mir da jemand helfen kann.
Danke


mfg
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Als Fahrkostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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