Neuberechnung-brauch mal Denkhilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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boluro
Beiträge: 19
Registriert: 27.06.2006 19:51

Neuberechnung-brauch mal Denkhilfe

Beitrag von boluro »

Hallo,

hatte ja schonmal geschrieben, dass sich die Anzahle der Personen im HH geändert hat. Das ganze allerdings zum 15. Okt.

Logischerweise war jetzt noch kein geändertes ALG2 auf dem Konto.

Wieviel wird dann nachbezahlt?
ALG2 wird doch im voraus gezahlt, oder?
Also würde ich dann den halben Monat + das für Nov. nachgazehlt bekommen? Oder hab ich jetzt einen Denkfehler drin?

Danke schonmal
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo boluro
Die Neuberechnung gilt ab dem Tag, an dem die Veränderung dem Amt bekannt ist. Wann es dann überwiesen wird hängt von der Bearbeitungsdauer ab. Kann sein, schon mit dem nächsten Geld.
Gruss
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boluro
Beiträge: 19
Registriert: 27.06.2006 19:51

Beitrag von boluro »

Also neu berechnet wird ab dem Tag, an dem er hier eingezogen ist. Das war der 15.Okt. So jedenfalls meine SBin.

Und dass es abhängig ist, von der Bearbeitungsdauer, ist schon klar. Nur, was bekomme ich dann?
Den hlaben Okt. + den November? Oder?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo boluro
Ja, zum 1.12. müssten eigentlich Regelbedarf für 3 Personen plus die Kosten der Unterkunft für Dezember, plus Regelbedarf für die 3. Person rückwirkend ab dem 15.10. samt dessen Anteil an den KdU überwiesen werden. Wenn es bis dahin alles bearbeitet und von der Leistungsabteilung zur Zahlung angewiesen wurde.
Gruss
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boluro
Beiträge: 19
Registriert: 27.06.2006 19:51

Beitrag von boluro »

Ok, danke..Dann passt das ja alles!

Wenn ich mich auch wunder, wie Du auf 3 Personen kommst?!
ASind nämlcih jetzt 4;-)
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Ups, da habe ich nicht aufgepasst.
Frage mich auch gerade wie ich auf diese Zahl komme. Bild
Na ja, irren ist zwar männlich, in diesem Falle auch mal weiblich. :lol:
Gruss
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