Genehmigung von der ARGE wegen Umzug in andere Stadt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Jazzy
Beiträge: 1
Registriert: 17.10.2006 11:00
Wohnort: Halberstadt

Genehmigung von der ARGE wegen Umzug in andere Stadt?

Beitrag von Jazzy »

Hallo zusammen,

ich hab da eine Frage, meine Feundin ist vor ein paar Monaten zu ihrem Freund nach Krefeld gezogen. Anders als erwartet ist sie dort auch zur Hartz IV Empfängerin geworden.

Nach Trennung möchte Sie gern wieder zurück in die Heimat. Seit wann muss man das Arbeitsamt fragen ob man in die und die Stadt ziehen darf. Ist das nicht eine Verletzung der Freiheit?

Grüße

Jazzy
lebe deinen so wie du es möchtest, es könnte dein letzter sein
Gast

Beitrag von Gast »

Das ist seit dem 01.08.06 lieder so im Gesetz (SGB II) festgeschrieben.

Ob diese Regelung aber Bestand haben wird, ist fraglich.
Abschließende Gerichtsentscheidungen werden noch einige Zeit auf sich warten lassen.
Einhorn
Beiträge: 6
Registriert: 14.10.2006 18:05
Wohnort: Bremen

Beitrag von Einhorn »

Hallo Jazzy!
Wenn das Unterstützungsgeld einmal läuft, dann ist man drin im Spinnenhartz4netz! :o
Bei meinem Umzug hatte ich jede Menge Theater und ich konnte mich freuen, dass das Amt eingesehen hat, das ich meinen Mietvertrag unterschreiben musste, bevor sie ihn genehmigt hatten, weil sie einfach zu lange mit der Bearbeitung gebraucht hatten. :D
Ein Umzug kostet Geld! Also wird erstmal geprüft, ob überhaupt ein Umzugsgrund vorliegt.
Schätze mal, das die Trennung vom Partner ein ausreichender Grund ist. :mrgreen:
Bevor Du selbst Deinen Mietvertag unterschreibst und eine neue Wohnung anmietest, muss der Träger und dessen hantierendes Amt seine Zustimmung für das Objekt und den Mietzins geben!
Er ist sonst nicht unbedingt verpflichtet diesen zu übernehmen....... :roll:
Wenn Deine Freundin verständlicherweise in ihre Heimatstadt zurück möchte, dann könnte es ja sein das erst geprüft wird, ob sie denn dort auf dem Arbeitsmarkt eine bessere Chance hätte (wir müssen uns ja für die Arbeitssuche auch in andere "Bezirke" begeben!) :shock:
(Hier müssten dann ganz massiv persönliche Gründe geltend gemacht werden!) Kann ja auch sein, dass die Träger noch nicht so landesvernetzt sind, dass sie über ihre Grenzsteine schauen können - oder sie haben Angst, dass auf der langen Reise die Akte verloren geht, die finden sie ja oft im eigenen Haus nicht wieder! Scherzlein am traurigen Rande! :lol:

Mit den Grenzkriegen der Träger um ihre Klienten kenne ich mich nicht aus, habe ich noch nix von gehört!
Geht zu einer freien Beratungsstelle am Ort
oder fragt hier:
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Erwerbslosen-und Sozialhilfeinitiativen e.V.
(BAG-SHI)
Moselstr.25
60329 Frankfurt am Main
Tel. 069 - 27220898 :wink:
Fax 069 - 27220897

....ist ein bundesweiter Zusammenschluß der
Sozialhilfe- und Erwerbsloseninitiativen!
Die müssten es wissen! :idea:


Tja! Und - eine Verletzung der Freiheit? Dem persönlichen, freien ....?
Oder meinst Du Freiheitsberaubung?

Naja! Da gibt es wohl so einige Punkte, in denen man in diesem Kuhhandel steht ! Gegenseitige Vereinbarungen recht einseitig getroffen.... Das wäre doch ein guter Disskussionsansatz?
Aber nicht mehr heute! Bubuzeit!!! Buona Notte!! Gute Nacht!!
Gruß und viel Glück und Durchhaltevermögen!
.....sind alle Katzen grau!
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