ALG2 Geld Rückwirkend???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Ramses
Beiträge: 2
Registriert: 29.09.2006 14:56
Wohnort: Krefeld

ALG2 Geld Rückwirkend???

Beitrag von Ramses »

Hallo Leute,
Habe da mal eine ernste frage:
1)Ich bin seit dem 12.09.06 wieder arbeits suchend(alg2)
habe im sept. Lohn von meinem letzten job(also august und etwas Sept gehalt bekommen) im sept!
bekomme daher , weil ich schon ein Geldeingang im Sept habe kein alg2 !
erst wieder für Oktober ! stimmt das?? richtig?
2.) hatte aber mein Juli gehalt auch im Juli bekommen,nicht im august!!
also im august ,kompl ohne Zahlungseingang!
müsste ich nicht da Geld für bekommen?? für august?
welche rechte habe ich da??
kann mir einer helfen??
wäre sehr dankbar
mfg
:?:
Sachbarbeiterin
Beiträge: 18
Registriert: 28.09.2006 18:57

Beitrag von Sachbarbeiterin »

Ich gehe davon aus das der Lohn ca. zum 30.7/31.07. geflossen ist?! Grundsätzlich redet man zwar vom Zuflussprinzip aber sie werden ja im August vom Julilohn gelebt haben. Es geht eigentlich immer um die Bedürftigkeit. Also war das schon richtig das Sie erst im Oktober wieder ALG II erhalten werden.


Gruß
Gast

Beitrag von Gast »

Sachbarbeiterin hat geschrieben:Grundsätzlich redet man zwar vom Zuflussprinzip aber sie werden ja im August vom Julilohn gelebt haben.
Im August ist der Lohn vom Juli Vermögen.

Nur Einkommen kann nach dem Zuflussprinzip im laufenden Monat angerechnet werden. Hier ist die Rechtslage eindeutig.
Lediglich die horizontale oder vertikale Anrechnung ist z.T. noch umstritten.

Allerdings gibt es keine Rückwirkende ALG-II Leistung, sondern erst ab Mitteilung der Bedürftigkeit. Diese ist als Antrag auszulegen, kann mündlich, per Telefon, Post oder, sehr zu empfehlen, zur Niederschrift im Amt geschehen.
Ramses
Beiträge: 2
Registriert: 29.09.2006 14:56
Wohnort: Krefeld

Beitrag von Ramses »

also.....habe ich keinen anspruch für rest sept? nur weil ich mein august gehalt am 01.09 bzw 14 09. bekommen habe??
Gast

Beitrag von Gast »

Sorry, ich verstehe nicht, was es hier nicht zu verstehen gibt.
Es gilt das Zuflussprinzip.

Einfach in der Forensuche eingeben, die Ergebnisse sind erhellend.
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