Kontoführung wird überwacht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Privatone
Beiträge: 4
Registriert: 27.09.2006 09:55

Kontoführung wird überwacht

Beitrag von Privatone »

Tach, Bei uns im Landkreis möchte man jetzt bei Antragstellung und verlängerung von H4 von einem vierteljahr lückenlose Kontoauszüge haben.Die werden nicht bloß eingesehen sondern auch Kopiert. Ich halte das für ein sehr heftigen Eingriff in meine Privatsphäre und auch ein verstoß gegen das Bankgeheimniss.Ob das mal nich faul is.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Es genügt völlig, wenn Einsicht in die Kontoauszüge genommen wird, festgestellt ob es noch Einnahmen gibt und ob Bedürftigkeit besteht.
Der aktuelle Kontostand zeigt das.
Es heißt ja: Vorlage der Kontoauszüge und nicht Überlassung von Kopien derselben.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

URTEIL
Arbeitsloser muss Kontoauszüge nicht vorlegen

Für die Auszahlung des Arbeitslosengelds II müssen Antragssteller nicht alle verlangten Unterlagen vorlegen.


Das entschied das Landessozialgericht. Die Darmstädter Richter gaben einem Arbeitslosen Recht, der sich weigerte, seine Kontoauszüge der vergangenen drei Monate vorzulegen. Auch eine Bescheinigung des Vermieters über die Miethöhe muss der Kläger nicht beschaffen.

Ein Landkreis hatte es wegen der Weigerung abgelehnt, dem Mann Unterstützung zu zahlen. Nach Ansicht des Gerichts fehlen dafür aber konkrete rechtliche Grundlagen (Az: L 7 AS 32/05 ER).
Quelle: PeNG!
nervi
Beiträge: 194
Registriert: 12.06.2006 01:24
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von nervi »

Hi,
also bei unserem Erstantrag im Mai war es bei uns auch so, es wurde alles kopiert und in die Akte geheftet. Allerdings habe ich wohl den Banknamen stehen lassen, aber die Kontonummer geschwärzt !
Auch von unserer "sterbenden" (obwohl im Moment ist da noch mal so ein aufflackern, vieleicht schaffen wir es ja doch ?!) Firma die Bilanzen und Auszüge !
Wünsche noch einen schönen Tag


Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
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